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Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth

Für Volljährige kann auf Grund einer psychischen Krankheit sowie einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn sie vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Dies ist im § 1896 BGB verankert und die Grundlage des Betreuungsrechts.

Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag der Betroffenen durch das Amtsgericht angeordnet werden.

Bei Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Bayreuth haben, wirkt die Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth, welche organisatorisch dem Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt zugeordnet ist, am Betreuungsverfahren mit. Die Betreuungsstelle ist hier insbesondere verantwortlich für die Auswahl eines Betreuers, der fähig und geeignet ist, die jeweilige Betreuung zu führen.

Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth
Rathaus II
Dr. Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth
Frau Bettina Wurzel
Tel.: (09 21) 25 12 47
Fax: (09 21) 25 16 41
e-mail: bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de

Die Person, welche die Betreuung übernehmen soll, wird dem Amtsgericht von der Betreuungsstelle vorgeschlagen, zudem wird in einem Sozialbericht unter anderem Stellung genommen, welche Aufgabenkreise die Betreuung umfassen soll.


Das Betreuungsverfahren

Das Betreuungsverfahren ruht auf zwei Pfeilern: dem Sozialbericht der Behörde und dem Medizinischen Gutachten. Auf dem Hintergrund dieser beiden Aussagen ordnet der Richter eine Betreuung an. Der Umfang der Betreuung wird in Form von Aufgabenkreisen festgelegt. Die wichtigsten Aufgabenkreise sind: Aufenthaltsbestimmung, Einwilligung in die ärztliche Behandlung, Vermögenssorge, sozialrechtliche Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten. Eine Beschlussfassung erfolgt nur in den Aufgabenkreisen, in denen der Betreute Unterstützungsbedarf hat.

Die Betreuung beschränkt nicht mehr automatisch in der Geschäftsfähigkeit wie dies die Entmündigung getan hat. Selbst wenn der Aufgabenkreis der Vermögenssorge angeordnet ist, kann der Betreute rechtskräftig Verträge abschließen. Nur bei besonders schweren Fällen wird ein sog. Einwilligungsvorbehalt angeordnet, welcher die Geschäftsfähigkeit beschränkt. Die Erforderlichkeit der Betreuung wird in der Regel nach fünf Jahren erneut geprüft.


Betreuer

Betreuungen können wie folgt geführt werden:

Ehrenamtliche Betreuer
Als ehrenamtliche Betreuer werden in der Regel Verwandte und Menschen aus dem Bekanntenkreis der zu Betreuenden bestellt. Sie erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung durch das Amtsgericht, die sich derzeit auf 312 € beläuft.

Betreuungsvereine
Betreuungsvereine beschäftigen hauptberufliche Betreuer (Vereinsbetreuer) und sind auch für deren Begleitung und Fortbildung verantwortlich. Sie sind ebenfalls zuständig für die Beratung in Betreuungsangelegenheiten und die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer.

Bayerisches Rotes Kreuz - Betreuungsverein
Tel.: (09 21) 403-0 (Zentrale) oder 403-445 (Büro)
Fax: (09 21) 403-419
email: info@brk-bayreuth.de
www.brk-bayreuth.de

Caritas Verband Bayreuth e.V.
Schulstraße 26, 95444 Bayreuth
Tel. (09 21) 8 70 19 88

Diakonisches Werk - Stadtmission Bayreuth e.V.
Kirchplatz 5, 95445 Bayreuth
Tel. (09 21) 75 42 28 oder 75 42 27

Verein Horizonte e.V.
Munckerstraße 19, 95444 Bayreuth,
Tel. (09 21) 2 18 14

Berufsbetreuer
Um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden, muss man mehr als 10 Betreuungen übernehmen oder mindestens 20 Wochenstunden tätig sein. Dabei ist die Art der Betreuungen zu berücksichtigen, die eine ganze Bandbreite von Fürsorge (finanziell, persönlich, rechtlich, Aufenthaltsbestimmung usw.) umfassen können. Ein Betreuer muss demnach auf vielen Gebieten informiert sein und Grundkenntnisse haben.
Die Bezahlung der Berufsbetreuer richtet sich nach deren Aus- und Vorbildung. Berufsbetreuer sind selbstständig, d. h. sie müssen sich auch selbst sozialversichern und für ihre Altersvorsorge Maßnahmen ergreifen.

Betreuungsstelle
Kann der Betroffene durch einen oder mehrere Betreuer oder durch einen Verein nicht hinreichend betreut werden, so bestellt das Gericht die Betreuungsstelle zum Betreuer.

Neben der Mitwirkung an Betreuungsverfahren in Form von Sozialberichten und der Führung von Betreuungen berät die Betreuungsstelle auch über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Dieser Beratungsbedarf in der Bevölkerung steigt stetig und stärkt die Selbstverantwortung von Bürgern, wie dies der Gesetzgeber in seiner Reform des Betreuungsrechts 1999 nochmals betont hat. Die Betreuungsstelle hat hier die Verpflichtung zu informieren und zu beraten.

Bei der Gestaltung von Patientenverfügungen, mit denen ausschließlich die ärztliche Behandlung geregelt wird, sollte grundsätzlich der behandelnde Arzt konsultiert werden. Zudem fördert die Betreuungsstelle das Betreuungswesen im kommunalen Bereich in enger Verbindung mit den Betreuungsvereinen und anderen sozialen Einrichtungen.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet Broschüren und Dokumente speziell zu Vorsorgevollmachten zum downloaden. Eine Übersicht der Angebote erhalten Sie hier. [ mehr ...]

Prognosen zufolge wird der Anteil der Hochbetagten an der Bevölkerung weiterhin erheblich anwachsen, weshalb auch ein weiterer Anstieg der Demenzerkrankungen zu erwarten ist. Aufgrund dieser demographischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Betreuungen im gerontopsychiatrischen Bereich und auch der Informationsbedarf im Bereich Vollmachten bzw. Betreuungsverfügungen weiterhin stetig ansteigen wird.


Möchten Sie ehrenamtlich eine Betreuung führen?

Die Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth sucht immer wieder Menschen, die sich als ehrenamtliche Betreuer engagieren möchten. 

1 Merkblatt "Ehrenamtliche Betreuung" 



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