Kämmereiamt - Finanzbuchhaltung

    1
 

Stadt Bayreuth - Kämmereiamt / Abteilung Finanzbuchhaltung
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Postfach 10 10 52
95410 Bayreuth

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14 - 18 Uhr

Bankverbindungen:
Konto / BLZ / Bank
9 000 845 / 77350110 / Sparkasse Bayreuth
811 637 / 77320072 / HypoVereinsbank Bayreuth
7 974 858 / 76010085 / Postbank Nürnberg

Fax: (09 21) 25-11 23 (Kasse)
Fax: (09 21) 25-10 20 (Geschäftsbuchhaltung)
E-Mail: Stadtkasse@stadt.bayreuth.de 
E-Mail: Geschaeftsbuchhaltung@stadt.bayreuth.de 

Stadtplan

Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur elektronischen Kommunikation

 
1   1

 

Ansprechpartner Telefon
(09 21)
Zimmer
Dienststellenleiter Kämmereiamt:
Oberverwaltungsrat Winfried Ludewig
25 - 12 48 122
Abteilungsleiter Roland Kraus 25 - 10 14 129
Bereich Geschäftsbuchhaltung
Leiter: Oliver Kaßel
 25 - 10 17  113
Anlagenbuchhaltung
 25 - 10 16
25 - 10 26
 112
Stammdatenmanagement
 25 - 10 25
25 - 10 27
 112
 Hauptbuchhaltung
25 -13 93
25 - 10 28
 114
Personenkontenbuchhaltung 25 - 10 29
25 - 10 30
25 - 10 31
25 - 10 32
25 - 10 33
25 - 10 34
25 - 10 35
25 - 10 36
25 - 10 37
114
115
116
Bereich Kasse
Leiter: Verwaltungsamtsrat Edgar Schnörer
25 - 13 01
 117
Stellvertretende Leitung 25 - 12 43
120
Forderungsmanagement 25 - 13 36  119
Bank-, Kassenbuchhaltung 25 - 12 28
 25 - 13 56 
119
120
Zahlungsverkehr 25 - 12 39
 25 - 11 65 
118
Vollstreckung 25 - 14 35
25 - 12 35
25 - 13 62
25 - 12 64 
117
118
121
Registratur 25 - 13 62 121


Aufgaben

Die Abteilung Finanzbuchhaltung gliedert sich in die Bereiche Geschäftsbuchhaltung und Kasse.

Im Bereich Geschäftsbuchhaltung erfolgt die zentrale Buchung aller städtischen Geschäftsvorfälle wie Eingangsrechnungen (Kreditorenbuchhaltung), Ausgangsrechnungen (Debitorenbuchhaltung) oder Buchungsbelege (Hauptbuchhaltung). In diesem Bereich sind auch die Anlagenbuchhaltung und das Stammdatenmanagement angesiedelt. In der Geschäftsbuchhaltung werden die nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung aufzustellenden Jahresabschlüsse erstellt. 

Der Bereich Kasse ist Ansprechpartner der Bürger, soweit Zahlungen an die Stadt zu leisten oder von der Stadt zu erwarten sind. Er verwaltet alle städtischen Girokonten und ist zuständig für das Liquiditätsmanagement, die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement. Dieser Bereich ist zuständig für die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten, Zinsen und Säumniszuschlägen, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist. Die Kasse ist außerdem Vollstreckungsdienststelle der Stadt Bayreuth und - soweit die Stadt an den entsprechenden Einzelfällen beteiligt ist - Ansprechpartner bei allen

  • Insolvenzverfahren
  • Zwangsverwaltungen
  • Zwangsversteigerungen.
Mit ihren beiden Außendienstbeamten wird die Kasse im Hoheitsbereich der Stadt Bayreuth bei der zwangsweisen Einziehung von Geldforderungen tätig. 

Zahlungshinweise

  • Die Zahlungen an die Stadt Bayreuth hat der Abgabe-/Zahlungspflichtige gemäß § 270 BGB auf seine Kosten und Gefahren zu erbringen. Sogenannte Bringschuld.
  • Bei Zahlungen geben Sie bitte die Haushaltsstelle, eventuelle Aktenzeichen und den Zahlungspflichtigen an.
  • Ist der Stadt Bayreuth eine Abbuchungsermächtigung erteilt, gilt diese nur für die jeweilige Abgabe und das jeweilige Objekt. Im Zweifelsfalle rufen Sie bitte eine der o. g. Telefonnummern an.
  • Beim Kämmereiamt / Bereich Kasse können Bareinzahlungen grundsätzlich nicht erfolgen.
  • Zahlungen im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten bitte auf Konto 90 27 00 4 bei der Sparkasse Bayreuth unter Angabe der Fall-Nummer.


Veranstaltungen


Was erledige ich wo