13.10.11
Jetzt im Herbst haben Gartenbesitzer die letzte Möglichkeit, vor Beginn der kalten Jahreszeit ihren Garten nochmals gründlich auf Vordermann zu bringen und winterfest zu machen. Vor diesem Hintergrund macht das Rathaus auf die Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an Bäumen im Stadtgebiet geschützt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen:
Nicht geschützt sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist - jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Sie dürfen ebenso ohne Genehmigung gefällt werden, wie Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Gingkos), Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen).
Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich beantragt werden. Der vollständige Text der Baumschutzverordnung und die Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, erhältlich. Sie können außerdem auf den Internetseiten der Stadt als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Das Rathaus weist ferner darauf hin, dass auch im Geltungsbereich der im Stadtgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiete das Fällen von Bäumen außerhalb von Wäldern nur mit einer Erlaubnis der Stadt zulässig ist. Wer gegen die Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth und gegen die Landschaftsschutz-verordnungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann.
Amt für Umweltschutz | ||