01.12.11
Die Stadt Bayreuth ist dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichszahlungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.