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Allgemeines

Allgemeine Erläuterung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in die Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) der Stadt Bayreuth wurde bis 31.12.2008 eine Gebühr erhoben, die ausschließlich nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wurde. In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Ableitung, Sammlung und Reinigung von Schmutz- als auch von Regenwasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Oberflächenwassers in die Kanalisation erfolgte bis 31.12.2008 nicht.

Der Stadtrat hat am 26.11.2008 aufgrund der aktuellen Rechtsprechung einstimmig beschlossen, eine gesplittete Abwassergebühr ab 01.01.2009 zu erheben. Es wurde eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung verändern sich nicht. Die Gebühr wird lediglich in zwei Gebührenarten aufgeteilt, wobei eine zutreffendere Gebührenaufteilung erreicht wird.

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen, die am Kanalnetz angeschlossen sind oder oberflächlich auf die Straße ablaufen. Mit der neuen Niederschlagswassergebühr kann sich umweltfreundliches Verhalten der Grundstückseigentümer Gebühren mindernd auswirken. Wer wenig befestigte Flächen hat, Oberflächenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation einleitet oder Niederschlagswasser in Zisternen zurückhält, wird bei der gesplitteten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Luftbild Altes SchlossUm die versiegelten Flächen genau ermitteln zu können, wurde das Stadtgebiet Anfang April 2007 überflogen. Aus den Luftbildern und dem amtlichen Liegenschaftskataster wurden für jedes Grundstück (auch die öffentlichen Flächen) die befestigten Flächen ermittelt.

Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen wurden die Grundstückseigentümer einbezogen. Im April 2008 wurden allen Grundstückseigentümern und Hausverwaltungen zwei Erfassungsblätter mit den berechneten Dachflächen und den befestigten Flächen zugeschickt. Die Angaben sollten auf Richtigkeit geprüft und bei Bedarf berichtigt bzw. ergänzt werden. Zusätzlich sollten Angaben zu der Befestigungsart, zur Einleitung der Flächen und zur Anzahl und Größe von Zisternen gemacht werden. Nach Rücksendung eines Erfassungsblattes mit den Angaben an die Stadt Bayreuth, konnten die Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen das zweite Erfassungsblatt behalten.

Diese Angaben bildeten eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der befestigten, abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet.

Die Dachflächen und befestigten Flächen werden ab Januar 2009 wie folgt angesetzt:

  • Klasse 1
    Normaldächer und wasserundurchlässige Flächen werden mit 100 % berücksichtigt.
  • Klasse 2
    Gründächer und teildurchlässige Flächen werden mit 50 % berücksichtigt.
  • Klasse 3
    Stark durchlässige Flächen werden mit 25 % berücksichtigt.

Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ werden wie folgt Gebühren mindernd berücksichtigt:

  • Bei einer ausschließlichen Nutzung für die Gartenbewässerung werden pro 1 m³ Zis-ternenvolumen 10 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.
  • Wird das Regenwasser der Zisterne sowohl für die Gartenbewässerung und im Privathaushalt genutzt, werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 5 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.
  • Wird das Regenwasser der Zisternen ausschließlich im Privathaushalt genutzt und damit Schmutzwasser erzeugt, so werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 2,5 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.

Änderungen der Dachflächen und befestigten Flächen sind dem Abwasserbetrieb der Stadt Bayreuth, Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, unverzüglich mitzuteilen.

Zur Unterstützung und Beratung der Bürger stehen im Stadtbauhof, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, Zimmer 14, Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr, fachkundige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter telefonisch (09 21/25-18 61 und -18 62) und persönlich zur Verfü-gung.