21.09.12
Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Mit ihm endet zum 30. September auch das vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebene, zeitliche Verbot für die Beseitigung von Bäumen. Unabhängig hiervon gilt in Bayreuth jedoch ganzjährig die vom Stadtrat 2005 beschlossene Baumschutzverordnung, worauf das Rathaus in einer Pressemitteilung hinweist . Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden.Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich vom Eigentümer beantragt werden. Der Antrag kann auch vom Mieter oder Pächter des Baumgrundstückes gestellt werden, wenn sich der Eigentümer damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Er kann außerdem vom Eigentümer eines Nachbargrundstückes gestellt werden, wenn er die öffentlich-rechtliche Befreiung benötigt, um einen privatrechtlichen Anspruch geltend machen zu können.
Außerdem weist das Umweltamt der Stadt darauf hin, dass im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebiete das Beseitigen von Bäumen außerhalb des Waldes generell nur mit einer Erlaubnis der Stadt Bayreuth zulässig ist. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Vollständige Verordnungstexte und Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, erhältlich. Sie können auch hier [1] heruntergeladen werden.
Für weitere Auskünfte und Erklärungen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, 4. Stock, Zimmer 410 oder Zimmer 413, Telefon (09 21) 25 - 13 68 oder 25 - 13 88, gerne zur Verfügung.