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Ausschüsse des Stadtrats Bayreuth

Soweit nicht anders aufgeführt, werden die Ausschüsse der Stadt Bayreuth gebildet nach Art. 32 und 33 Gemeindeordnung (GO), § 2 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sowie §§ 6 und 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth.

Den Vorsitz in allen Ausschüssen (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss) führt Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe.


Bauausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Hauck, Michel, Dr. Rehm, Gerhards, Wedlich, Küffner
BG: Hofmann, Kettel, Friedlein, Dr. Becher
SPD: Hacker, Heimler, Müller-Feuerstein, Tasdelen 
Grüne: Steininger
JB/FDP: Monkos

Zuständigkeit:
Alle Angelegenheiten des Bauwesens, des Städtebaues, der Stadtplanung, der Raumordnung und der Landesplanung, soweit relevante Belange der Stadt Bayreuth betroffen sind und nicht bereits grundlegende Beschlüsse des Stadtrates bzw. des Bauausschusses vorliegen; der Erschließung, des Straßen- und Brückenbaues, der Rad- und Fußwegeplanung, der Stadtentwässerung, der öffentlichen Gewässer, der öffentlichen Grünflächen, die Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die Entscheidungen in bauaufsichtlichen Verfahren, soweit die Grundzüge der Bauleitplanung oder geschützte nachbarliche Belange berührt werden, die Angelegenheiten der Entsorgungsbetriebe, des Verkehrslandeplatzes Bayreuth, des Südfriedhofes, der städtischen Gleis- und Verladeanlagen, die Verfahren für den Bodenverkehr, soweit Grundzüge der Planung berührt werden, des Denkmalschutzes, den Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes (soweit von fachbehördlichen Vorgaben abgewichen wird), die Vergabe von Lieferungen und Leistungen aller Art ab 100.000 Euro ohne Begrenzung nach oben, Entscheidungen über Werbeanlagen, soweit sie nicht durch die städtische Werbeanlagensatzung nicht gedeckt sind.

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Hauptausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/Bt go!: Klötzer, Dr. Specht, Prof. Dr. Grüninger, Gerhards, Ebersberger, Dr. Lex
BG: Hofmann, Dr. Zartner, Müller, Gollner
SPD: Hacker, Kern, Kreitmeier, Zagel
Grüne: Lowack
JB/FDP: Dr. Schweingel

Zuständigkeit:

  • Behandlung der Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Gewerbewesens, des Schulwesens, des Sports, des Fremdenverkehrs, der Wohnungshilfe, der öffentlichen Einrichtungen ohne Stadtwerke, des Gesundheitswesens.
  • Behandlung der Angelegenheiten des Finanzwesens, insbesondere die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die zum Haushalt gehören, wenn sie bis zu 100.000 € 50 v. H., bis zu 250.000 € 20 v. H. und bis zu 500.000 € 10 v. H. des Einzelansatzes oder eines vergleichbaren Einzelansatzes nicht überschreiten.

    Die Verfügung über Vermögen der Stadt oder von der Stadt verwalteten Stiftungen, insbesondere Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Schenkungen und Darlehenshingaben, Verzicht auf Ansprüche, Annahme und Ausschlagung von Nachlässen, Vermächtnissen oder Schenkungen sowie alle gleichartigen Geschäfte, den Erwerb städtischen Eigentums durch städtische Bedienstete.

    Die Änderung der Grenzen des Stadtgebietes, soweit unbewohntes Gebiet betroffen ist.

    Der Erlass von Bußgeldbescheiden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße 5.000 € oder mehr betragen soll.

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Jugendausschuss

Gebildet nach Art. 17, 18 und 19 AGSG, § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth sowie § 3 der Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
8 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Beratende Mitglieder:
Der Leiter des Stadtjugendamtes;
1 Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter;
1 Mitglied aus dem Bereich der Schule oder Schulverwaltung;
1 Vertreter der Agentur für Arbeit Bayreuth;
1 Vertreter der Erziehungsberatung;
die Gleichstellungsbeauftragte;
1 Polizeibeamter oder Polizeibeamtin;
1 Vertreter des Stadtjugendringes, Vorsitzender oder von ihm Beauftragter (sofern nicht schon als stimmberechtigter Vertreter);
1 Mitglied der Katholischen Kirche;
1 Mitglied der Evangelischen Kirche;
1 Mitglied der Evangelisch-Reformierten Kirche;
1 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde;
1 Mitglied der Islamischen Glaubensgemeinschaft als beratende Mitglieder.

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/Bt go!: Küffner, Dr. Boxberger, Nadler
BG: Hebart-Herrmann, Düreth-Trat
SPD: Müller-Feuerstein, Zagel
Grüne/JB/FDP: Sahin

Weitere stimmberechtigte Mitglieder:
3 Vertreter der Wohlfahrtsverbände:
Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth; Caritasverband Bayreuth; Arbeiterwohlfahrt

3 Vertreter des Stadtjugendringes:
Evangelische Jugend; Bayer. Sportjugend; Bund der Deutschen Katholischen Jugend.

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Kulturausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Prof. Dr. Grüninger, Dr. Specht, Klötzer, Hauck, Bauriedel, Nadler
BG: Hebart-Herrmann, Müller, Dr. Sammet, Gollner
SPD: Kreitmeier, Dr. Kuhn, Müller-Feuerstein, Dr. Rabenstein
Grüne: Steininger
JB/FDP: Jahn

Zuständigkeit:
Die Angelegenheiten der Kulturpflege.

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Personalausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Dr. Rehm, Küffner, Bauriedel, Dr. Hornig, Dr. Boxberger, Dr. Lex 
BG: Düreth-Trat, Müller, Herbart-Herrmann, Struller
SPD: Hacker, Heimler, Kreitmeier, Tasdelen
Grüne: Brückner
JB/FDP: Dr. Schweingel 

Zuständigkeit:
Die personellen Angelegenheiten der städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter im Rahmen des Art. 43 GO und des Stellenplanes.

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Rechnungsprüfungsausschuss

Zusammensetzung:
4 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, davon 1 Vorsitzender

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Ebersberger
BG: Kettel
SPD: Kern
Grüne/JB/FDP: Hacker 

Zuständigkeit:
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung und Jahresabschlüsse gem. Art. 103 GO sowie Vorberatung der Feststellung und Entlastung.

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Sozialausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
10 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Dr. Boxberger, Professor Dr. Grüninger, Michel, Dr. Lex 
BG: Düreth-Trat, Struller
SPD: Hacker, Dr. Kuhn
Grüne: Sahin
JB/FDP: Jahn 

Zuständigkeit:
Die grundsätzlichen und wesentlichen kommunalen Angelegenheiten des Sozialwesens (mit Ausnahme des Jugendhilfewesens), insbesondere auch die Beratung über die Bedarfsklärung und die Planung von Einrichtungen und Diensten, die zum Vollzug der Sozialgesetzbücher notwendig sind, Angelegenheiten aus dem Bereich Integration. 

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Steuerausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
4 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Ebersberger
BG: Hofmann
SPD: Kern
Grüne/JB/FDP: Lowack 

Zuständigkeit:
Die Stundung und Gewährung von Teilzahlungen von mehr als sechs Monate mit einem Geldwert über 50.000 € im Einzelfall, die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen und öffentlichen Gefällen über 25.000 € bis 250.000 €.

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Umweltausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
14 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Nadler, Wedlich, Michel, Ebersberger, Hauck
BG: Dr. Zartner, Hebart-Herrmann, Struller, Hofmann
SPD: Grieshammer, Müller-Feuerstein, Dr. Rabenstein
Grüne: Steininger
JB/FDP: Monkos

Zuständigkeit:
Alle Angelegenheiten des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung, die Abgabe von Stellungnahmen zu besonders umweltrelevanten Vorgängen im Einzelfall, insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes, der Grünflächenplanung und des technischen Umweltschutzes, Angelegenheiten des Immissionsschutzes; grundlegende wasserrechtliche Angelegenheiten und Verfahren, soweit diese über einfache Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen einschließlich Planfeststellungsverfahren nach den wasserrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.

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Verkehrsausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Klötzer, Küffner, Wedlich, Ebersberger, Dr. Boxberger, Bauriedel
BG: Friedlein, Düreth-Trat, Müller, Dr. Sammet,
SPD: Grieshammer, Heimler, Müller-Feuerstein, Tasdelen
Grüne: Lowack
JB/FDP: Monkos

Zuständigkeit:
Verkehrsregelnde Maßnahmen von erheblicher Bedeutung, insbesondere jene mit größerem finanziellen Aufwand oder weiträumiger Auswirkung.

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Ältestenausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
14 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Dr. Specht, Nadler, Klötzer, Professor Dr. Grüninger, Michel
BG: Hofmann, Müller, Kettel, Dr. Zartner
SPD: Kern, Heimler, Müller-Feuerstein
Grüne: Steininger
JB/FDP: Jahn 

Zuständigkeit:

  • Behandlung von Angelegenheiten der Repräsentation von größerer Bedeutung und Regelung der Vertretung der Stadt in überregionalen Verbänden unter Beachtung des gesetzlichen Vertretungsrechts des Oberbürgermeisters nach Art. 38 Abs. 1 GO; der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, insbesondere Erhaltung, Erweiterung und Unterstützung gewerblicher Betriebe, Behörden und ähnlicher Institutionen.
  • Der Ältestenausschuss berät vor:
    die personellen Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister, der ehrenamtlichen und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und der Referenten sowie der weiteren Beamten und Angestellten, über die der Stadtrat nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 Geschäftsordnung entscheidungsbefugt ist; die Angelegenheiten der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth, der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth und der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Bayreuth.
  • Während der Stadtratsferien in der Zeit vom 1. August bis 11. September obliegt dem Ältestenausschuss die Erledigung aller Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Aufgaben, die der Beschlussfassung des Stadtrates gesetzlich (Art. 32  Abs. 2 Satz 2 GO) bzw. nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth (§ 1) zugewiesen sind, darf der Ältestenausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.
    Der Ältestenausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die kraft Gesetz von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.
  • Der Ältestenausschuss dient ferner der Unterrichtung der Fraktionen über besonders wichtige Angelegenheiten, dem Meinungsaustausch zwischen den Fraktionen und interfraktionellen Absprachen.



Verweise:
[1] interner Verweis: Bauausschuss
[2] interner Verweis: Hauptausschuss
[3] interner Verweis: Jugendausschuss
[4] interner Verweis: Kulturausschuss
[5] interner Verweis: Personalausschuss
[6] interner Verweis: Rechnungsprüfungsausschuss
[7] interner Verweis: Sozialausschuss
[8] interner Verweis: Steuerausschuss
[9] interner Verweis: Umweltausschuss
[10] interner Verweis: Verkehrsausschuss
[11] interner Verweis: Ältestenausschuss
[12] interner Verweis: nach oben
[13] interner Verweis: nach oben
[14] interner Verweis: nach oben
[15] interner Verweis: nach oben
[16] interner Verweis: nach oben
[17] interner Verweis: nach oben
[18] interner Verweis: nach oben
[19] interner Verweis: nach oben
[20] interner Verweis: nach oben
[21] interner Verweis: nach oben