[aktiver Bereich: Rathaus & Bürger-Service ] [ Tourismus, Kultur, Freizeit ] [ Wirtschaft & Forschung ] [ Zuletzt aktualisiert ] [ Newsletter ] [ Kontakt ] [ Impressum ] [ Datenschutz ]
[ Aktuelle Meldungen ] [aktiver Bereich: Rathaus ] [ Leben in Bayreuth ] [ Familie ] [ Bildung & Wissenschaft ] [ Politik & Soziales ] [ Verkehr & ÖPNV ] [ Umwelt & Energie ] [ Bauen & Wohnen ]
[ Oberbürgermeisterin ] [ Stadtrat & Gremien ] [aktiver Bereich: Bürgerservice ] [ Online-Dienste ] [ Referate & Ämter ] [ Presseservice ] [ Ausschreibungen / Vergaben ] [ Stellenangebote ] [ Zahlen & Fakten ] [ Partnerstädte ] [ Ehrungen / Auszeichnungen ]
[ Amtsblatt ] [ Behörden-Links ] [aktiver Bereich: Beratungsangebote ] [ Broschüren ] [ Elektr. Kommunikation ] [ Kritik & Anregungen ] [ Stadtrecht ]
Als Anlaufstelle für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung steht die Behindertenbeauftragte der Stadt Bayreuth zur Verfügung.
Behindertenbeauftragte Bettina Wurzel
Rathaus II
Dr.-Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth
Tel.: (09 21) 25-12 47; Fax: (09 21) 25-16 41
E-Mail: bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de
Sprechstunden:
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Im gesamten Bundesgebiet leben 6,6 Millionen Schwerbehinderte und jedes Jahr kommen weitere 0,8 bis 1,0 Prozent dazu. Im Stadtgebiet Bayreuth leben nach einer statistischen Erhebung der Zentrale Bayern Familie und Soziales aus dem Jahr 2010 insgesamt 9.585 Menschen mit einer Behinderung, 7.556 davon sind schwerbehindert (Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 %).
80 % der Behinderungen sind erworben
40 % sind sichtbare Behinderungen
60 % der Behinderungen sind nach außen nicht zu erkennen
"Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." (Richard von Weizäcker)
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Art. 118 a Bayerische Verfassung
"Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von
Menschen mit und ohne Behinderung ein."
Gesetz zur Gleichstellung behinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG)
www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2013
| | Zurück zur Layoutfunktion