Der deutsche Segelflugschein heißt Glider Pilot Licence(GPL). Die GPL wird unbefristet erteilt.
Die Ausbildung zum Segelflugpiloten gliedert sich in drei Teile:
• Im ersten Abschnitt werden die Grundtechniken des Segelflugs wie Kurvenflüge, Starten und Landen erlernt. Dieser Abschnitt erfolgt in einem doppelsitzigen Segelflugzeug und endet mit
den ersten drei Alleinflügen (A-Prüfung).
• Im Zweiten Abschnitt wird auf Einsitzer umgeschult und bei der B-Prüfung muss der Flugschüler zeigen, dass er alleine bestimmte Aufgaben im Flug erledigen kann.
• Der dritte Teil der Ausbildung befasst sich mit der Vorbereitung des thermischen Segelfliegens, es werden Thermik-Flüge mit und ohne Lehrer durchgeführt. Der Abschnitt endet mit
der C-Prüfung.
• Nach der theoretischen Prüfung, einer Mindestflugerfahrung von 25 Stunden und einem Streckenflug von min. 50 Kilometern kann die Prüfung zum Luftfahrzeugführer abgelegt werden
- dann steht Ihnen der Himmel offen, Start frei!
Um selbst ein Motorflugzeug fliegen zu können, benötigt man eine Lizenz.
Es gibt die Auswahl zwischen drei verschiedenen Lizenzen.
PPL National (§1 LuftPersV)
Berechtigt zum Führen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen(SEP) mit einem maximalen Abfluggewicht bis 750kg nur in Deutschland.
Die Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG) sowie die Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebenen Landflugzeuge (SEP) über
750 kg
PPL(A) (JAR-FCL)
Berechtigt zum Führen im In- und Ausland von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen (SEP) oder Reisemotorseglern (TMG) je nach dem, auf welcher Flugzeugart die Lizenz erworben
wurde.
Sie kann dann um weitere Klassenberechtigungen wie SEP, TMG, Wasserflugzeuge, mehrmotorige Flugzeuge erweitert werden.
Lizenz für Luftsportgeräteführer (SPL) für Ultraleichtflugzeuge
Berechtigt zum Führen von Ultraleichtflugzeugen
Polizeiliches Führungszeugnis und ggfs. Erklärung über schwebende Strafverfahren
Bei Minderjährigen eine amtlich beglaublichte Zustimmungserklärung des ges. Vertreters
Funksprechzeugnis BZF1 oder BZF2 (auf deutsch oder englisch), welches auch parallel neben
der Ausbildung erworben werden kann. Die Prüfung hierfür erfolgt extern bei der
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation durchgeführt
Die praktische Ausbildung:
Mindestens einen Streckenflug von 270Km im Alleinflug (in Flugstundenenthalten)
mind. 45 Flugstunden (davon mind. 35 Flugstunden mit Fluglehrer und 10 Stunden alleine)
Eine Flugstunde hat mind. 60 Minuten
2 Anflüge auf Verkehrsflughäfen in Ihrer Nähe (z.B. Hamburg, Hannover, Berlin ...)