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Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden zeitlich unabhängig voneinander in allgemeiner, freier und geheimer Wahl auf jeweils sechs Jahre gewählt.
Die Oberbürgermeisterin
Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe (BG)
Der/die Oberbürgermeister/in wird direkt von Bayreuths Bürgern gewählt. Er/sie vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter. Er/sie leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Er/sie ist Vorsitzende/r des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums.
2. Bürgermeister
Thomas Ebersberger (CSU)
3. Bürgermeisterin
Dr. Beate Kuhn (SPD)
Wahlperiode 2008 - 2014
Die Stadt Bayreuth wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Der Stadtrat überwacht als Kollegialorgan die Stadtverwaltung,
insbesondere auch die Ausführung der Stadtratsbeschlüsse.
Die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Jedermann kann als Zuhörer daran teilnehmen. In einem - meist an die öffentlichen Sitzung anschließenden - nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheit behandelt, die Personalfragen, Grundstücksangelegenheiten oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren, ferner Gegenstände, die aufgrund allgemeiner Gesetz nichtöffentlich behandelt werden müssen.
www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2010
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