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Oberbürgermeister und Stadtrat

Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden zeitlich unabhängig voneinander in allgemeiner, freier und geheimer Wahl auf jeweils sechs Jahre gewählt.

Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-ErbeDie Oberbürgermeisterin

Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe (BG)

Der/die Oberbürgermeister/in wird direkt von Bayreuths Bürgern gewählt. Er/sie vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter. Er/sie leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Er/sie ist Vorsitzende/r des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums.


Vertreter des Oberbürgermeisters

Bürgermeister Ebersberger2. Bürgermeister
Thomas Ebersberger (CSU)



Bürgermeisterin Dr. Kuhn 3. Bürgermeisterin
Dr. Beate Kuhn (SPD)




Der Stadtrat

Wahlperiode 2008 - 2014
Die Stadt Bayreuth wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Der Stadtrat überwacht als Kollegialorgan die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung der Stadtratsbeschlüsse.

Die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Jedermann kann als Zuhörer daran teilnehmen. In einem - meist an die öffentlichen Sitzung anschließenden - nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheit behandelt, die Personalfragen, Grundstücksangelegenheiten oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren, ferner Gegenstände, die aufgrund allgemeiner Gesetz nichtöffentlich behandelt werden müssen.




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