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Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützen. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.
Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu Volksbegehren und Volksentscheiden allgemein [ mehr ]
Am 12. Juni 2012 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern die Zulassung des Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" (Kurzbezeichnung: "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern") beantragt. Auf Vorlage des Staatsministeriums des Innern hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 22. Oktober 2012 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind.
Stand der Eintragungen in Bayreuth
Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 57.107 Einwohner stimmberechtigt. Nachstehender Tabelle
kann die Entwicklung der Eintragungen während der Eintragungsfrist vom 17. - 30.1.2013 in Bayreuth entnommen werden.
Stand Summe der Eintragungen Eintragungen in % der Stimmberechtigten
17.01.2013:
703
1,23 %
18.01.2013:
1.340
2,35 %
19.01.2013:
1.634
2,86 %
20.01.2013:
1.782
3,12 %
21.01.2013:
2.326
4,07 %
22.01.2013:
2.957
5,18 %
23.01.2013:
3.716
6,50 %
24.01.2013:
4.301 7,52
%
25.01.2013:
4.843
8,48 %
26.01.2013:
5.132
8,98 %
27.01.2013:
5.316
9.31 %
28.01.2013:
6.075 10,63
%
29.01.2013:
7.100 12,43
%
30.01.2013:
8.918
15,63 %
Volksentscheid zum Nichtraucherschutz
Ergebnis vom 04.07.2010
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