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Unfallfrei ins Jahr 2012
Die Feuerwehr Bayreuth und die Stadt geben Tipps, damit der Jahreswechsel unfallfrei über die Bühne geht
30.12.11
Nur noch wenige Tage bis Silvester, dann werden die Bayreuther das neue Jahr begrüßen. Erfahrungsgemäß ist die Nacht des Jahreswechsels für die Feuerwehr mit vermehrten Einsätzen verbunden. Immer wieder führt der allzu sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern zu ernsthaften Verletzungen und vermeidbaren Sachschäden. Die Feuerwehr und die Stadt Bayreuth geben daher Tipps, die helfen sollen, dass der Jahreswechsel keine unliebsamen Überraschungen mit sich bringt.Grundsätzlich gilt: Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen und dabei unbedingt die Gebrauchsanweisung vor allem bei Raketen sorgfältig beachten. Wer mit Feuerwerkskörpern hantiert, darf sie niemals auf Menschen oder Tiere richten und sollte beim Zünden der Raketen auf einen sicheren Stand der Startvorrichtung achten. Gleiches gilt natürlich auch für Häuser, offene Fenster oder andere Öffnungen in geschlossenen Räumen sowie stehende oder fahrende Fahrzeuge. Auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien sowie Gebäuden, wie etwa Schuppen, Scheunen oder Ställen sollte man unbedingt ebenfalls achten. In der Nähe von Krankenhäusern oder Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern übrigens ganz verboten.
Die Feuerwehr empfiehlt zudem, Balkone und Terrassen von brennbaren Gegenständen frei zu räumen und vor Beginn des Feuerwerks Fenster und Türen zu schließen. Auf sogenannte "Blindgänger" sollte man besonders achten, deshalb: Nicht mehr in die Hand nehmen oder versuchen, sie nochmals anzuzünden! Zündhölzer und Feuerzeuge sollten an einem für Kinder unzugänglichen Ort aufbewahrt werden.
Augen auf beim Kauf!Bei den allgemein als "Feuerwerksartikeln" oder "Feuerwerkskörpern"
bezeichneten pyrotechnischen Gegenständen unterscheidet der Fachmann
zwischen Feuerwerksspielwaren (Klasse I) und Kleinfeuerwerken (Klasse
II). Verkauft werden dürfen nur solche Feuerwerksartikel, die von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind. Kleinfeuerwerke (Klasse II) dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember
angeboten und verkauft werden, während dies bei Feuerwerksspielwaren
(Klasse I) das ganze Jahr über erlaubt ist.
Grundsätzlich darf jeder Händler pyrotechnische Gegenstände der Klasse I
und II verkaufen, wenn er dies rechtzeitig dem Gewerbeaufsichtsamt
angezeigt hat. Eine erneute Anzeige braucht es nicht, wenn
Feuerwerksartikel jährlich wiederkehrend nur zu Silvester vertrieben
werden.
Der Verkauf von Kleinfeuerwerken an Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren ist verboten. Und: Sie dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar
und nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgebrannt
werden. Verboten ist das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie das Schießen mit Waffen
und Munition, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Verstöße gegen
diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In diesem Zusammenhang macht die Stadt auch darauf aufmerksam, dass der
Einsatz von sogenannten "Himmelslaternen" in Bayern aufgrund der damit
verbundenen großen Brandgefahr nicht erlaubt ist. Himmelslaternen sind
kleine, mit einer brennenden Kerze bestückte Ballons, deren Hülle in der
Regel aus Papier besteht und die sich bei Familienfeiern oder Partys
immer größerer Beliebtheit erfreuen.
Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Bayreuth gerne zur Verfügung.
Und noch ein Tipp: In Falle eines Falles sofort die Feuerwehr, Notruf
112, alarmieren, Ruhe bewahren, den Brandraum verlassen, die Türe
schließen und die Feuerwehrmänner einweisen!
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