[aktiver Bereich: Rathaus & Bürger-Service ] [ Tourismus, Kultur, Freizeit ] [ Wirtschaft & Forschung ] [ Zuletzt aktualisiert ] [ Newsletter ] [ Kontakt ] [ Impressum ] [ Datenschutz ]
[ Aktuelle Meldungen ] [aktiver Bereich: Rathaus ] [ Leben in Bayreuth ] [ Familie ] [ Bildung & Wissenschaft ] [ Politik & Soziales ] [ Verkehr & ÖPNV ] [ Umwelt & Energie ] [ Bauen & Wohnen ]
[ Oberbürgermeisterin ] [ Stadtrat & Gremien ] [ Bürgerservice ] [ Online-Dienste ] [ Referate & Ämter ] [aktiver Bereich: Presseservice ] [ Ausschreibungen / Vergaben ] [ Stellenangebote ] [ Zahlen & Fakten ] [ Partnerstädte ] [ Ehrungen / Auszeichnungen ]
[ Pressemitteilungen ] [aktiver Bereich: Archiv ] [ Praktikum ]
30.03.12
Gründonnerstag, 5. April, Karfreitag, 6. April, und Karsamstag, 7. April, gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte "Stille Tage". Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind an solchen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt bleibt.www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2013
| | Zurück zur Layoutfunktion