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Kinder sind Gewalt und vielen Gefahren meist schutzlos ausgeliefert. Sie
sind die schwächsten und damit schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Stiftung Hänsel und Gretel hat im Jahr 2002 mit dem Projekt Notinsel die Initiative
ergriffen und eine Möglichkeit geschaffen, Kindern in Notsituationen Fluchtpunkte aufzuzeigen, in denen sie Hilfe und Ansprechpartner finden.
Das Projekt will Einzelhandelsgeschäfte, Banken, Apotheken usw. als Notinseln vernetzen. Die Stadt Bayreuth beteiligt sich an diesem bundesweiten Projekt und ist stets auf der Suche nach neuen geeigneten Notinseln.
Wovor sollen Notinseln schützen?
Die Gefahren für Kinder und Jugendliche können vielfältig sein. Bedrohung durch gewaltbereite Jugendliche an Schwächeren, Pädophile, ausländerfeindlich motivierte
Auseinandersetzungen sowie aggressive Tiere. Es muss nicht immer gleich der „böse Onkel“ sein, der kleine Mädchen entführt, denn viel häufiger widerfährt
Kindern kleiner Kummer: Verlaufen! Geldbeutel verloren! Angst vor den Jungs aus der Parallelklasse. Auch für diese Fälle sind die Notinseln Anlaufstelle und bieten Hilfe. Notinseln
sollen auch ganz praktische Hilfe leisten, zum Beispiel mal mit einem Pflaster helfen oder ein Kind zum Bus begleiten.
Warum braucht Bayreuth Notinseln?
Eigentlich sollte Helfen selbstverständlich sein, aber leider muss man heutzutage erst wieder darauf aufmerksam machen. Mit dem Projekt Notinsel wird dieses Bewusstsein gefördert. Die
Notinsel hat auch eine wichtige Präventivfunktion. Lehrer, Erzieher und Eltern sollen ebenfalls motiviert werden, mit den Kindern über mögliche Gefahren zu sprechen und ihre Kinder
vorzubereiten. Das Netzwerk an Notinseln kann nicht lückenlos sein, muss es auch nicht. Es ist ein wichtiges Zeichen für Kinder, gegen Täter und für ein großes
bürgerschaftliches Engagement der Partnergeschäfte.
Wer kann Notinsel werden?
Jeder Geschäftsinhaber, der über ein Geschäft mit Publikumsverkehr verfügt. Der Ladenraum muss ebenerdig liegen und für Kinder von der Straße gut erreichbar sein
(keine Geschäfte in Hinterhöfen). Geschäfte, bei denen ein Kind klingeln oder nach der Tür suchen muss, kommen als Notinseln nicht in Frage. Ebenso Geschäfte, die
eingeschränkte Öffnungszeiten haben (zum Beispiel nur zwei- bis dreimal wöchentlich geöffnet), sind nicht geeignet. Im Laden soll das Hilfe suchende Kind keinen anonymen
Geschäftsraum vorfinden, sondern soll gleich, wenn es die Tür hinter sich schließt, einen Ansprechpartner antreffen.
Die teilnehmenden Geschäfte unterschreiben eine Selbstverpflichtung, mit der sie sich bereit erklären, einem Kind in einer Notsituation zu helfen. Alle Notinsel-Partnergeschäfte
werden durch einen Notinsel-Aufkleber gekennzeichnet, der gut sichtbar für Kinder angebracht wird. Die Mitarbeiter dieser Partnergeschäfte erhalten eine Handlungsanweisung, die
genau beschreibt, was im Notfall zu tun ist. Neben der Hilfe in Notsituationen werden auch kleinere Wehwehchen und Alltagssorgen von den „Notinseln“ ernst genommen.
Was muss man tun, wenn ein Kind ins Geschäft kommt und Hilfe benötigt?
In jedem Notinsel-Partnergeschäft wird eine Handlungsanweisung ausgelegt, die den Mitarbeitern erläutert, was im Notfall zu tun ist und die eine Auflistung von wichtigen Telefonnummern
enthält (Kindernotdienst, Polizei). Die Geschäfte sollen keinesfalls psychologische Beratung leisten, sondern eine Hilfskette in Gang setzen, die die Benachrichtigung der Eltern, des
Kindernotdienstes oder der Polizei beinhaltet. Damit ist eine schnelle und kompetente Hilfe im Notfall gewährleistet.
Weitere Informationen
V I D E O
Notinseln - Wo wir sind, bist Du sicher - Stadt Bayreuth beteiligt sich an bundesweiter Initiative
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Länge: k. A. / Dateigröße: 9,8 MB / Auflösung: 432x244 Pixel |
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