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Stadt Bayreuth - Rechnungsprüfungsamt
Öffnungszeiten: Fax: (09 21) 25-17 80; E-Mail: Rechnungspruefungsamt@stadt.bayreuth.de |
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| Ansprechpartner | Telefon (09 21) | Zimmer |
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Dienststellenleiter: Oberverwaltungsrat Gerald Scheuerer |
25 - 13 55 | 146 |
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Stellvertreter/Verwaltungsprüfer: Verwaltungsamtsrat Herbert Kreutzer |
25 - 13 26 | 161 |
| Geschäftszimmer | 25 - 13 09 | 147 |
| Verwaltungsprüferin | 25 - 12 21 | 152 |
| Verwaltungsprüferin (Teilzeit) | 25 - 12 34 | 153 |
| Verwaltungsprüfer | 25 - 13 83 | 150 |
| Verwaltungsprüfer (Teilzeit) | 25 - 13 08 | 157 |
| technischer Prüfer | 25 - 17 26 | 158 |
| technischer Prüfer | 25 - 13 27 | 159 |
Rechtsstellung und Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind im 6. Abschnitt des zweiten Teils (Art. 103 bis 107) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geregelt.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Stadt Bayreuth eine Pflichteinrichtung. Bei der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist es umfassend
als Sachverständiger heranzuziehen. Im Auftrag des Oberbürgermeisters führt das Rechnungsprüfungsamt die örtliche Kassenprüfung durch. Der Stadtrat und der
Oberbürgermeister können besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung erteilen.
Das Amt ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Stadtrat und bei der örtlichen Kassenprüfung dem Oberbürgermeister unmittelbar verantwortlich. Bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist die Kontrolle der gesamten Verwaltung daraufhin, ob die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere
der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, Abs. 2 GO) eingehalten wurden.
Der Datenschutzbeauftragter ist unter anderem Anlaufstelle für die Bürgerschaft bei Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung.
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich für ganz Bayern ist die Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de). Zum nicht-öffentlichen Bereich gehört die Datenverarbeitung im Wirtschafts- und
Geschäftsleben. Die wichtigsten Bereiche sind Banken, Versicherungen, Handel, Auskunfteien, Adresshandel.
Umfangreiche Veröffentlichungen zu Fragen des Datenschutzes befinden sich auf den Homepages des Landesbeauftragten (www.datenschutz-bayern.de)
sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (www.bfd.bund.de).
www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2013
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