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Gebildet gemäß § 7 des Gründungs- und Gesellschaftsvertrages der Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs GmbH.
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
3 E.ON Bayern AG
1 Betriebsrat
8 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Dr. Specht, Michel, Ebersberger
BG: Gollner, Kettel
SPD: Heimler, Tasdelen
Grüne/JB/FDP: Steininger
Weitere Mitglieder:
E.ON Bayern AG: Volz-Holterhus, Zisler, Schiebler
Betriebsrat: Schütze
Gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Bayreuther Energiehandel GmbH
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
5 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Hauck, Küffner
BG: Kettel
SPD: Müller-Feuerstein
JB/FDP/Grüne: Jahn
Gebildet gemäß § 12 der Satzung
Zusammensetzung:
Oberbürgermeister
5 Vertreter der Stadt Bayreuth
3 Vorstandsmitglieder des Marketing & Tourismus Region Bayreuth e.V.
3 weitere, gewählte Vertreter des Marketing & Tourismus Region Bayreuth e.V.
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Gerhards
JB/FDP: Jahn
BG: Kettel
SPD: Kern
Grüne: Brückner
Weitere Mitglieder:
Vorstand Marketing & Tourismus Region Bayreuth e.V.: Georg Schmitt, Sven Felber, Stephan Müller
Mitglieder Marketing & Tourismus Region Bayreuth e.V.: Christine Dumproff, Michael Korn, Dr. Jürgen Rosenschon
Gebildet gemäß § 7 des Gründungs- und Gesellschaftsvertrages der Bayreuther Thermalbad-GmbH.
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
4 E.ON Bayern AG
7 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Hauck, Dr. Boxberger, Klötzer
BG: Dr. Becher, Dr. Zartner
SPD: Kreitmeier
Grüne/JB/FDP: Lowack
Weitere Mitglieder:
E.ON Bayern AG: Schiebler (stellvertretender Vorsitzender), Bauer, N. N., N. N.
Gebildet gemäß § 7 des Gründungs- und Gesellschaftsvertrages der Bayreuther Verkehrs- und Bäder GmbH.
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
1 Betriebsrat
15 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Dr. Boxberger, Wedlich, Dr. Specht, Küffner, Dr. Lex
BG: Hebart-Hermann, Kettel, Gollner, Düreth-Trat
SPD: Hacker, Kreitmeier, Müller-Feuerstein, Zagel
Grüne: Steininger
JB/FDP: Jahn
Weitere Mitglieder
Betriebsrat: Schütze
Gebildet gemäß § 9 der Gesellschaftssatzung der GEWOG vom 21.04.1990.
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
9 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
2 weitere Mitglieder
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Klötzer, Dr. Hornig, Ebersberger
BG: Hofmann, Müller
SPD: Grieshammer, Tasdelen
Grüne: Steininger
JB/FDP: Hacker
Weitere Mitglieder:
2 Vertreter aus der Mitte der Gesellschafterversammlung
Gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Hohlmühle Bayreuth GmbH.
Zusammensetzung:
2 Vertreter der Stadt Bayreuth
3 Vertreter der Bayerischen Landessiedlung GmbH
Stadt Bayreuth:
Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Stadtrat Oliver Gerhards
Bayerische Landessiedlung GmbH:
Peter Hartmann, Geschäftsführer der Bayer. Landessiedlung GmbH
Gerhard Pfister, Prokurist
Martin Weiß, Prokurist
Gebildet gemäß § 9 der Satzung der Klinikum Bayreuth GmbH.
Zusammensetzung:
die Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth
der Landrat des Landkreises Bayreuth
4 Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates Bayreuth
4 Mitglieder aus der Mitte des Kreistages Bayreuth
Vorsitzender und dessen Stellvertreter
ist alternierend die Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth und der Landrat des Landkreises Bayreuth. Den Vorsitz nimmt jeweils derjenige wahr, der nicht der Vorsitzende der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Bayreuth GmbH ist. Sie werden durch ihre jeweiligen Vertreter vertreten.
amtierender Aufsichtsratsvorsitzender:
Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Stellvertreter:
Landrat Hermann Hübner
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder:
CSU/BT go!: Professor Dr. Grüninger
BG: Dr. Sammet
SPD: Dr. Kuhn
Grüne/JB/FDP: Dr. Schweingel
Gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Landesgartenschau Bayreuth 2016 GmbH.
Zusammensetzung:
5 Vertreter der Stadt Bayreuth
1 Vertreter der GEWOG
4 Vertreter der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschau mbH in München
1 Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
1 Vertreter des ayerischen Staatsministeriums für Ernhährung, Landwirtschaft und Forsten
Beratende Mitglieder:
Personal- und Rechtsreferent, Finanzreferent und Stadtbaureferent der Stadt Bayreuth sowie der Leiter des Beteiligungscontrollings der Stadt Bayreuth
Vorsitzende: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder:
CSU/BT go!: Michel
BG: Dr. Zartner
SPD: Grieshammer
Grüne/JB/FDP: Steininger
GEWOG: Geschäftsführer Uwe Prokscha
Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH: Roland Albert (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Martin Gramsch, Karlgeorg König, Hanka Dolze
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: N.N.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Regierungsdirektor Günter Knüppel
Beratende Mitglieder:
Stadtdirektor Ulrich Pfeifer
Ltd. Verwaltungsdirektor Michael Rubenbauer
Ltd. Baudirektor Hans-Dieter Striedl
Michael Opel
Gebildet gemäß § 8 des Gründungs- und Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH.
Zusammensetzung:
1 Vorsitzender
1 Betriebsrat
15 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Vorsitzender: Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU/BT go!: Bauriedel, Michel, Dr. Specht, Küffner, Dr. Boxberger, Dr. Lex
BG: Hebart-Hermann, Kettel, Gollner, Düreth-Trat
SPD: Hacker, Müller-Feuerstein, Zagel
Grüne: Steininger
JB/FDP: Jahn
Weitere Mitglieder
Betriebsrat: Schütze
Geschlossen zwischen der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth gemäß Art. 18 ff KommZG vom 12.07.1966 i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27.07.1991.
Verbandsorgane: gemäß § 6 der Satzung:
a) die Verbandsversammlung
b) der Verbandsausschuss
c) der Verbandsvorsitzende
Die Verbandsversammlung (§ 7 der Satzung) besteht aus
a) der Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth
b) dem Landrat des Landkreises Bayreuth
c) je 9 weiteren Verbandsräten der Stadt Bayreuth ( Dr. Specht, Dr. Hornig, Dr. Boxberger, Dr. Sammet, Dr. Zartner, Heimler, Dr. Kuhn, Lowack, Dr. Schweingel) und des Landkreises Bayreuth.
Der Verbandsausschuss (§ 9 der Satzung) besteht aus
a) der Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth
b) dem Landrat des Landkreises Bayreuth
c) je 4 weiteren Verbandsräten der Stadt Bayreuth ( Dr. Hornig, Dr. Sammet, Dr. Kuhn, Dr. Schweingel ) und des Landkreises Bayreuth.
Verbandsvorsitzender und dessen Stellvertreter (§ 11 der Satzung)
können nur die Oberbürgermeisterin der Stadt und der Landrat des Landkreises sein. Sie wechseln sich alle 3 Jahre im Amt des Verbandsvorsitzenden ab. Derzeitiger Verbandsvorsitzender ist Landrat Hermann Hübner.
Die Stadt Bayreuth bildet zusammen mit den beiden Landkreisen Bayreuth und Kulmbach gemäß Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) den "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach" (ZRF).
Verbandsmitglieder (§ 2 der Satzung)
Verbandsmitglieder sind die Stadt Bayreuth sowie die beiden Landkreise Bayreuth und Kulmbach. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes erstreckt sich auf das Gebiet der drei
Keisverwaltungsbehörden.
Organe des Zweckverbandes: (§ 5 der Satzung)
a) die Verbandsversammlung
b) der Verbandsvorsitzende
Verbandsversammlung (§ 6 der Satzung)
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs weiteren Verbandsräten. Die Stadt Bayreuth sowie der Landkreis Kulmbach entsenden je zwei, der Landkreis Bayreuth
aufgrund seiner höheren Einwohnerzahl drei Verbandsräte.
Verbandsräte der Amtszeit 2008 - 2014:
Für die Stadt Bayreuth: OB Brigitte Merk-Erbe, Ernst-Rüdiger Kettel
Für den Landkreis Bayreuth: Landrat Hermann Hübner, Hans Funk, Stephan Unglaub
Für den Landkreis Kulmbach: Landrat Klaus Peter Söllner, Gerhard Schneider
Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.
Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG, den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG), die Wahl des Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.
Verbandsvorsitzender (§§ 11 - 13 der Satzung)
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich
seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Hierfür bedient sich der Verbandsvorsitzende einer Geschäftsstelle. Der Verbandsvorsitzende und
sein Stellvertreter werden für je zwei Jahre aus der Mitte der Verbandsversammlung von dieser gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zur Zeit ist die Verbandsvorsitzende Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe (Stadt Bayreuth), ihr Stellvertreter Landrat Klaus Peter Söllner (Landkreis Kulmbach).
Geschäftsleitung (§ 14 der Satzung)
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach wird durch einen Geschäftsleiter verwaltet. Die Geschäftststelle hat ihren Sitz bei der Stadt
Bayreuth.
Aufgaben (§ 4 der Satzung)
Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen. Seit kurzem ist der ZRF zudem
verpflichtet, für sein Verbandsgebiet eine Integrierte Leitstelle (ILS) für die gemeinsame Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst zu errichten und zu betreiben. Der ZRF hat diese
Aufgabe dem Kreisverband Bayreuth des BRK übertragen.
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