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Stadt Bayreuth – Gutachtergeschäftsstelle
Öffnungszeiten:
Fax: (09 21) 25–15 85 Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur elektronischen Kommunikation |
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| Ansprechpartner |
Telefon (0921) |
Zimmer |
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Geschäftsstellenleiter Herr Meyer zu Helligen |
25-12 79 |
909 |
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stellvertr. Geschäftsstellenleiter Herr Glaser |
25-14 62 |
1004 |
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Geschäftsstelle |
25-12 46 25-14 52 |
1005 |
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Auskünfte zu Immobilien im Stadtgebiet von Bayreuth. Sie gibt die Bodenrichtwertkarte und den Immobilienmarktbericht heraus und erarbeitet eine Mietenübersicht. Der Gutachterausschuss erstellt zudem Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte, also die durchschnittlichen Lagewerte von Grundstücken innerhalb eines Stadtgebietes, können gebührenfrei während
der Geschäftszeiten persönlich in der Gutachtergeschäftsstelle der Bodenrichtwertkarte entnommen oder telefonisch erfragt werden. Zudem können sie über das
Bodenrichtwertinformationssystem Boris-Bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Die Gebühren betragen 25,00 € für eine Einzelauskunft und 150,00 € für eine
Dauerauskunft. Schriftliche Auskünfte können gegen eine Gebühr von 25,00 € auch bei der Gutachtergeschäftsstelle angefordert werden.
Bayreuther Immobilienmarktbericht 2011
Der Bericht enthält Daten und Zahlen aus dem Bayreuther Immobiliensektor. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 25,00 €
(bei Versand: 27,56 €) beim Bürgerdienst im Neuen Rathaus sowie der Gebührenkasse der Bauverwaltung (8. Stock, Neues Rathaus) erhältlich. Zudem ist er gegen eine
Schutzgebühr von 25,00 € online als PDF-Datei unter Boris-Bayern.de abrufbar. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Bayreuther Mietenübersicht
Für Bayreuth gibt es keinen Mietspiegel. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erarbeitet jedoch eine Mietenübersicht,
um das Geschehen auf dem Mietmarkt in Bayreuth etwas transparenter zu machen. Die Mietenübersicht ist gebührenfrei. Sie dient lediglich der Information und übernimmt nicht die
Position eines Mietspiegels.
Erstellung von Wertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gemäß § 193 BauGB Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und
unbebauten Grundstücken. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
Mitglieder des Gutachterausschusses
Vorsitzender:
Herr Dipl.-Ing. Striedl, Ltd. Baudirektor
Stellvertretende Vorsitzende:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Glaser
Herr Dipl.-Ing. (FH) Linhardt, BR
Juristen:
Herr Hillgruber, VD
Frau Fichtner, Oberrechtsrätin
Ehrenamtliche Gutachter:
Herr Dipl.-Ing. Dohrmann, Ltd. Baudirektor a.D.
Herr Dipl.-Ing. Taubmann, Ltd. Baudirektor a.D.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Grüner
Herr Dipl.-Ing. (FH) Anders
Herr Pittroff
Herr Dipl.-Ing. (FH) Schwind
Frau Dipl.-Ing (FH) Heinz
Herr Schultheiß
Bedienstete des Finanzamtes:
Herr Dipl.-Fin.w. (FH) Spitaler, StAR
Frau Dipl.-Fin.w. (FH) Müller, StAF
Grundstücksamt der Stadt Bayreuth
Tel.: 09 21/25-14 46, Fax: 09 21/25-13 50
Zuständig für die Vergabe städtischer Baugrundstücke
Stadtplanungsamt der Stadt Bayreuth
Tel.: 09 21/25-16 60, Fax: 09 21/25-17 71
Zuständig für städtebauliche und planungsrechtliche Fragestellungen
www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2013
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