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Stadt Bayreuth - Stadtplanungsamt
Öffnungszeiten:
Fax: (09 21) 25 - 17 71 Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur elektronischen Kommunikation |
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| Ansprechpartner |
Telefon (09 21) |
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Dienststellenleiter Herr Meyer zu Helligen |
25-12 79 |
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Bauberatung für die einzelnen Stadtbezirke Vermittlung über das Sekretariat, Zimmer 910 |
25-16 60 25-15 22 |
| Gewerbliche Bauvorhaben | |
| Frau Layritz | 25-14 66 |
| Wohnbauvorhaben | |
| Herr Lotze | 25-12 53 |
| Flächennutzungsplanung | |
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Frau Cremmling Herr Bödeker |
25-12 81 25-14 80 |
| Entwicklungsplanung | |
| Herr Bödeker | 25-14 80 |
| Verkehrsplanung | |
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Herr Heisinger Herr Hertrampf |
25-13 24 25-14 75 |
| Rad- und Fußwegeplanung | |
| Herr Hertrampf | 25-14 75 |
| Landschaftsplanung, Eingriffsregelung | |
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Frau Cremmling Herr Schaub |
25-12 81 25-13 51 |
| Städtebauförderung | |
| Frau Layritz | 25-14 66 |
| Stadtsanierung | |
| Herr Lotze | 25-12 53 |
Das Stadtplanungsamt gehört zum Baureferat der Stadt Bayreuth und ist Ansprechpartner für die Bürgerschaft bei allen städtebaulichen und planungsrechtlichen Fragestellungen.
Das Stadtplanungsamt erörtert im Rahmen der Bauberatung die planungsrechtlichen Nutzungsmöglichkeiten von einzelnen Grundstücken im Stadtgebiet. In diesem Amt werden neben der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen) erarbeitet. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes erteilen Auskünfte über abgeschlossene und laufende Bauleitplanverfahren. Im Zimmer 908 liegen Pläne laufender Verfahren öffentlich aus.
Neben der Aufgabe der Bauleitplanung werden Projekte der Verkehrsplanung und der Landschaftsplanung bearbeitet.
Für einige Bereiche in der Stadt sind rechtsverbindliche Bebauungspläne verabschiedet worden, die abschließend die städtebauliche Ordnung regeln. Den Bebauungsplänen können beispielsweise Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den Verkehrsflächen entnommen werden. Kopien von Bebauungsplänen oder von Planausschnitten können gegen Gebühr bestellt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die städtebaulichen Vorstellungen in den Grundzügen dar und zeigt die Perspektiven der Stadtentwicklung für einen Zeitraum von ca. 15 bis 20 Jahren auf.
Das Baulückenkataster dient der Schaffung eines Gesamteindrucks für die planende Verwaltung hinsichtlich der verfügbaren Baureserven der Stadt Bayreuth (Innenentwicklungspotential) sowie den Bürgern als potentielle Hausbauer bei ihrer Suche nach einem geeigneten Baugrundstück.
Auszüge aus dem Baulückenkataster sind gegen eine Gebühr von 3,- € je Baulücke (DIN A4-Auszug) erhältlich.
Der Bericht enthält Daten und Zahlen aus dem Bayreuther Immobiliensektor. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 25,00 € (bei Versand: 27,56 €) beim Bürgerdienst im Neuen Rathaus sowie bei der Gebührenkasse der Bauverwaltung erhältlich. Der Immobilienmarktbericht ist ebenfalls online unter BORIS-Bayern.de gegen eine Schutzgebühr von 25,00 € als PDF-Datei abrufbar. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Dieser Übersicht können die Bodenrichtwerte, also die durchschnittlichen Lagewerte von Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes, entnommen werden. Die Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-Bayern.de kostenpflichtig ab 01.07.2013 abgerufen werden. Die Gebühren für die Einzelauskunft betragen 25,00 € und für die Dauerauskunft 150,00 €. Schriftliche Einzelauskünfte können gegen eine Gebühr von 25,00 € auch bei der Gutachtergeschäftsstelle angefordert werden.
TES - Treuhänder für Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen
Städtebauabteilung der GEWOG (Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft der Stadt Bayreuth)
Gerberplatz 1. 95445 Bayreuth
Tel.: 09 21/8 96 43 Fax: 09 21/5 87 91
Zuständig für Maßnahmen in städtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten.
Entwicklungsgesellschaft Hohlmühle
Bahnhofstraße 29, 95444 Bayreuth
Tel.: 09 21/7 84 20; Fax: 09 21/7 84 220
Zuständig für Baumaßnahmen und Vergabe von Grundstücken im Baugebiet Hohlmühle.
Grundstücksamt der Stadt Bayreuth
Tel.: 09 21/25-14 46; Fax: 09 21/25-13 50
Zuständig für die Vergabe städtischer Baugrundstücke.
www.bayreuth.de ist das Internetangebot der Stadt Bayreuth. copyright © 2013
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