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30.01.2023

Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt

Von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, findet auf dem Stadtparkett der diesjährige Lichtmessmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Mittwoch, 1. Februar, ab 10.30 Uhr, zwischen der Straße „Am Mühltürlein“ und der Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse ist frei. Im Zeitraum der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzone abgewickelt werden.

Passanten schlendern an den Ständen des Lichtmessmarktes entlang.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit, werktags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanzleistraße und Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden. Radverkehr im abgesperrten Bereich ist nicht erlaubt.

Der Lichtmessmarkt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstag und Freitag von 10 bis 19 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 11 bis 18 Uhr.