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Mit Hilfe von Anpassungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung bleiben

Mehr als 90 Prozent der älteren Menschen leben in ihren angestammten Wohnungen und möchten dort auch bleiben. Aber die meisten Wohnungen und Häuser entsprechen den veränderten Bedürfnissen des Alters nicht. Der Einstieg in die Badewanne ist zu hoch, die Stufen am Eingangsbereich können nicht mehr überwunden werden oder der Balkon wird aufgrund der Schwelle nicht mehr genutzt. Mit Hilfe von Wohnungsanpassungsmaßnahmen können diese Defizite ausgeglichen werden. Die Maßnahmen reichen von baulichen Veränderungen wie dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, Türverbreiterungen und Rampen über den Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zur Umorganisation der gesamten Wohnung: So kann zum Beispiel das Wohnzimmer zum Schlafzimmer werden, wenn die Treppe nach oben nicht bewältigt werden kann, oder der Kühlschrank höher gestellt werden, damit alle Fächer wieder zu erreichen sind. Auch für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder mit Sinneseinschränkungen gibt es sinnvolle Veränderungsmaßnahmen zur Erleichterung des Alltags.

Wohnungsanpassungsberatung beinhaltet neben einem ausführlichen Erstgespräch in der Wohnung/im Haus des Ratsuchenden bei Bedarf auch die Begleitung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Unterstützung wird zum Beispiel benötigt bei der Antragstellung bei Kostenträgern oder bei der fachlichen Begleitung baulicher Maßnahmen.

Beratung zur Wohnungsanpassung bedeutet jedoch, nicht nur zu reagieren, wenn es konkreten Veränderungsbedarf gibt, sondern es geht auch darum, die Anforderungen an das Wohnen im Alter schon beim Neubau, Umbau und bei Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Wohnungsanpassungsmaßnahmen tragen dazu bei, die selbstständige Lebensführung zu erhalten, Hilfe- und Pflegebedarf zu mindern oder zu vermeiden sowie Aktivitäten und mehr Bequemlichkeit zur ermöglichen. Auch Unfallgefahren können beseitigt werden. Damit hat die Wohnungsanpassungsberatung sowohl rehabilitative als auch präventive Bedeutung.

Wie werden die Maßnahmen zur Wohnungsanpassung finanziert?

Grundsätzlich: Viele Anpassungsmaßnahmen lassen sich mit relativ geringem finanziellen Aufwand bewerkstelligen, wie zum Beispiel das Anbringen von Haltegriffen. Zum Teil kommt es jedoch auch zu kostspieligen Umbaumaßnahmen. In vielen Fällen werden die Nutzerinnen und Nutzer dann einen mehr oder weniger hohen Eigenanteil aufbringen müssen. Unter Umständen beteiligt sich auch der Vermieter an den Kosten. Vor Beginn einer Maßnahme muss der Vermieter sein Einverständnis erklären.

Zur Realisierung der Maßnahmen können jedoch auch öffentliche Mittel beantragt werden. Dies können Zuschüsse oder zinslose/-günstige Darlehen sein. Für die Inanspruchnahme dieser Mittel müssen zum großen Teil Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen oder die Einstufung in einen Pflegegrad. Es gibt aber auch Fördermöglichkeiten, für die keine persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Grundsätzlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Kostentäger in Frage kommen. Informationen über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier: 

Hintergrundinformationen zur Finanzierung durch die Pflegekassen finden Sie darüber hinaus in dem Rundschreiben der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene. Für die Wohnberatung sind insbesondere die Erläuterungen zu den §§ 38a (Wohngruppenzuschlag) und 40.4 (Zuschuss Wohnungsanpassung) von Bedeutung. Interessant ist hier auch der aktualisierte Katalog der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Im Kommentar zum § 38 a sind wichtige Konkretisierungen zu den Leistungsvoraussetzungen enthalten.

Hintergrundinformationen zur Finanzierung durch die Krankenkasse: Hier können Sie auf das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen zugreifen. In dem Verzeichnis sind alle von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfassten Hilfsmittel aufgeführt. Die Liste beinhaltet mehr als 20.000 Hilfsmittel aus 38 Produktgruppen, nach denen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes gesucht werden kann. Ferner können sich Verbraucher über mögliche  Produkte für den Ausgleich einer bestimmten Erkrankung informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einige Gerichtsurteile zur Finanzierung:

  • Rauchwarnmelder: Das Bundessozialgericht hat am 14.6 2014 entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für Rauchwarnmelder für gehörlose Versicherte übernehmen müssen. (Kurzversion / Langversion des Urteils)
  • Treppensteigehilfe:  Nachdem eine 71-jährige Rentnerin in einer Berufungsverhandlung die Kostenübernahme für eine Treppensteigehilfe vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erstritten hatte (Newsletter Mai 2014), hat nun auch das Bundessozialgericht am 16.07.2014 in mündlicher Verhandlung über eine Revision zu einer Treppensteigerversorgung entschieden. Diese bezieht sich allerdings nur auf pflegebedürftige Menschen. “Dem pflegebedürftigen Kläger (Pflegestufe III) steht der Anspruch auf Versorgung mit der elektronisch betriebenen mobilen Treppensteighilfe zu. […] Der Anspruch ergibt sich allerdings nicht aus § 33 SGB V, sondern aus § 40 Abs 1 Satz 1 SGB XI.” (Zu den Hintergründen: Infobeilage und Urteil)
  • Auch Reparaturkosten können zuschussfähig sein: Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten Umbau einer Wohnung, können auch später angefallene Reparaturkosten zuschussfähig sein, wenn die Umbaumaßnahme und die geltend gemachten Reparaturkosten den gesetzlichen Zuschuss-Höchstbetrag von derzeit 4.000 Euro nicht überschreiten. Wenn der Defekt zu einem kompletten Ausfall oder zur Gebrauchsunfähigkeit führt, kann dies als Änderung der Pflegesituation gewertet werden und die Reparatur als weitere Maßnahme gewährt werden. Einfache funktionswiederherstellende Reparaturen oder regelhafte Wartungen sind aber für die Feststellung einer erneuten wohnumfelderverbessernden Maßnahme nicht ausreichend. (Bundessozialgericht in Kassel, vom 25.1.2017, Aktenzeichen: B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R)

Weitere Informationen:

DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen) ist in FreiRäume 2015/2016, dem Magazin für barrierefreies und generationenübergreifendes Bauen und Wohnen vollständig abgedruckt! Einzelheft: 8,40 € zzgl. Versand, zu beziehen über: Laible Verlagsprojekte

Fachstelle Wohnungsanpassung

Ines Neuner

Schlossgalerie
Kanalstraße 3
95444 Bayreuth

Telefon: 0921 251496
E-Mail: ines.neuner@stadt.bayreuth.de

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Sozialministeriums gefördert.

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