Das innerstädtische Wohnquartier zwischen der Carl-Schüller-Straße, Schulstraße, Peuntgasse, der Wiesen- und Friedrich-Puchta-Straße besteht aus einer Blockrandbebauung, die sich aus Altbauten, Wiederaufbauten nach dem Krieg und Neubauten zusammensetzt. Die vorhandene Blockrandbebauung besteht aus zwei- bis viergeschossigen Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen. Im Erdgeschoss befinden sich Handwerksbetriebe mit Läden, sonstige Geschäfte, Büros und Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke.
Die öffentliche Verkehrsfläche dient der Erschließung und zur Deckung des Stellplatzbedarfs, insbesondere der anliegenden Baugrundstücke und ihrer Nutzungen. Die öffentliche Erschließung mit einem öffentlichen Parkplatz ist dringend zu erneuern. Der vorhandene provisorische Charakter des Parkplatzes mit ca. 45 Stellplätzen soll durch einen neuen Straßenbelag und ergänzende Baumpflanzungen städtebaulich aufgewertet werden. Parallel zur Ertüchtigung der Verkehrsanlage ist die Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Die vorhandenen Wertstoffsammelbehälter sollen durch Unterflurcontainer ersetzt werden.
Überblick über die geplanten Maßnahmen:
Gemäß Kommunalabgabegesetz (KAG) und Straßenausbaubeitragssatzung sind die Anlieger an den Ausbaukosten zu beteiligen.
Auslegungszeitraum:
vom 13. November 2017 bis einschließlich 11. Dezember 2017
ausgelegte Unterlagen:
Entwurfsplan Stellplatzneuordnung Peuntgasse vom 18.09.2017
Auslegungsort:
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Stock
allgemeine Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Mittwoch von 8 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Während dieser Zeit liegen die Unterlagen beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss – Öffentliche Planauslage – öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Auskunftszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr,
zusätzlich Mittwoch von 14 bis 18 Uhr.
In diesen Zeiten stehen Ihnen Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Hinweise zur Auslegung:
Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.