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Wohngeldreform 2023

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Zum 01.01.2023 ist mit dem „Wohngeld Plus“ die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Aufgrund der Leistungsanpassungen werden deutlich mehr Haushalte einen höheren Anspruch auf Wohngeld erlangen. Die Bundesregierung geht von einer Verdreifachung der Zahl der Wohngeldberechtigten aus.

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie allgemeine Informationen zur Wohngeldreform 2023.

Wer bereits Wohngeld bezieht und einen Bescheid hat, dessen Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel 2022/2023 geht, erhält eine automatisierte Neuberechnung des Wohngeldes ab dem 01.01.2023. Die Bescheide werden erstellt, sobald die Fachprogramme entsprechend angepasst wurden. Für die Neuberechnung muss kein Antrag gestellt werden. Ein Antrag muss hier erst wieder gestellt werden, wenn der alte Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.

Wer erstmals einen Wohngeldanspruch ab dem 01.01.2023 prüfen lassen möchte, erhält die notwendigen Formulare an den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus und im Rathaus II sowie im Internet unter folgendem Link: https://www.bayreuth.de/rathaus-buergerservice/online-service/formulare-online-anwendungen-a-bis-z/wohngeld/

Mieter einer Wohnung bzw. eines Hauses müssen das Formular „Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)“ ausfüllen, Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses das Formular „Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)“. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend. Wer ab Januar 2023 Wohngeld beantragen möchte, muss dafür sorgen, dass sein Antrag spätestens am 31.01.2023 bei der Stadt Bayreuth eingeht. Zur Fristwahrung kann vorerst auch ein formloser Antrag per Post, per E-Mail oder telefonisch bei der Wohngeldstelle erfolgen. Anzugeben sind hier zwingend der Name, der Vorname und die aktuelle Anschrift der antragstellenden Person. Der Formblattantrag ist nachzureichen.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können in den Briefkästen im Neuen Rathaus oder im Rathaus II eingeworfen, per Post oder Fax an 0921/25-1625 geschickt oder eingescannt als PDF-Dokument an die E-Mail wohnungsamt@stadt.bayreuth.de gesandt werden.

Hinweis: Übersandte E-Mails mit Fotos im Anhang (z. B. Bilddateien im jpg-Format) können nicht verarbeitet werden. Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen müssten in Papierform oder als PDF-Dokument zeitaufwendig nachgefordert werden.

Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 01.01.2023 kommt es aktuell zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Der Stadtrat hat aufgrund der neuen gesetzlichen Aufgaben und der zu erwartenden Steigerungen der Fallzahlen ein umfangreiches Personalpaket geschnürt. Bis die zusätzlich geschaffenen Stellen besetzt und die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet sind, ist jedoch mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten bei den Wohngeldanträgen zu rechnen.

Indem der Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht wird, kann jeder Antragstellende dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Von Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) bitten wir abzusehen.

Für Rückfragen, die sich nicht durch die bereitgestellten Informationen unter den o.g. Links klären lassen, sind die Sachbearbeiter/innen der Wohngeldstelle Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 11 Uhr und Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr wie folgt telefonisch erreichbar:

A – G: Tel. 0921/25-1254
H – Kn: Tel. 0921/25-1606
Ko – Rn: Tel. 0921/25-1311
Ro – Z: Tel. 0921/25-1517