Reststoffdeponie Heinersgrund

Auf der Reststoffdeponie Heinersgrund werden nicht verwertbare, inerte Abfälle, die der Deponieklasse II entsprechen, abgelagert.

Angenommen werden Abfälle, die in der Stadt oder im Landkreis Bayreuth angefallen sind.

Durch den Betrieb der Deponie erfüllen Stadt und Landkreis Bayreuth die Forderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes zur Vorhaltung einer Deponie mit einer ausreichenden Nutzungsdauer.

Anlieferer müssen vor der Anlieferung gefährlicher Abfälle einen elektronischen Entsorgungsnachweis einreichen. Für die Anlieferung von nicht gefährlichen Abfällen ist eine Abfalldeklaration (grundlegende Charakterisierung) ausreichend. Eine Abfallannahme ist nur nach Vorlage der Annahmeerklärung der Stadt Bayreuth und bei gefährlichen Abfällen mit Bestätigung der zuständigen Behörde möglich. Private Haushalte, die ihre Abfälle selbst anliefern, benötigen im Regelfall weder Entsorgungsnachweis noch eine grundlegende Charakterisierung.

Die jeweiligen Annahmebedingungen und Ablagerungsgebühren für die verschiedenen Abfälle finden Sie in den nachstehenden Infoblättern.

Luftbild des Wertstoffhofes Bayreuth
Städtischer Wertstoffhof

Zur effektiven Abfallverwertung hat die Stadt Bayreuth einen Wertstoffhof eingerichtet. Dort gesammelte wertvolle Abfallstoffe werden einer Verwertung zugeführt.

Formular – Abfalldeklaration/Grundlegende Charakterisierung

Grundlegende Charakterisierung für die Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen.

Ausfüllhilfe für das Formular „Grundlegende Charakterisierung“

Die grundlegende Charakterisierung wurde zur einheitlichen Erfüllung der Abfallerzeugerpflichten.

Infoblatt – Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen über die Reststoffdeponie Heinersgrund

Infoblatt – Asbest

Zusätzliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen

Infoblatt – KMF-haltige Abfälle

Zusätzliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von KMF-haltigen Abfällen

Infoblatt – teerhaltiger Straßenaufbruch und Gussasphalt

Zusätzliche Annahmebedingungen für die Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch und Gussasphalt

Formular – Herkunftsnachweis für die Deponie

Hier können Sie das Formular – Herkunftsnachweis – ansehen und herunterladen.

EfB-Zertifikat

Überwachungszertifikat für den Entsorgungsfachbetrieb

Jahresbericht

Jahresbericht der Reststoffdeponie Heinersgrund zum Ansehen und Herunterladen

Linksammlung

Linksammlung zum elektronischen Abfallnachweisverfahren

Deponieverordnung vom 27.04.2009

Hier gelangen Sie zur Seite des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Gebührentabelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Link zur PDF der Gebührenmodelle für die Vorab- und Verbleibskontrolle

Kontakt

Reststoffdeponie Heinersgrund
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:
07:00 – 14:45 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
geschlossen

Anlieferung asbesthaltiger Abfälle:
bis spätestens 14:30 Uhr

Geschlossene Tage 2024:
28.06.2024

Junge Dame telefoniert am Smartphone
Ansprechpartner

Hier finden Sie alle Ansprechpartner des Stadtbauhofs und Abwasserbetriebs