Sonstige Abfälle

Alternativer Name: Problemmüll, Batterien, Medikamente, Bauabfälle, Renovierungsabfälle, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Gartenabfälle, Christbausammlung

Neben Hausmüll, wie Restmüll, Gelber Sack oder Sperrmüll, können noch eine Vielzahl von sonstigen Abfällen anfallen. Welche dies sind und wie man solche Abfälle entsorgen kann, erfahren Sie hier.

Luftbild des Wertstoffhofes Bayreuth
Städtischer Wertstoffhof

Zur effektiven Abfallverwertung hat die Stadt Bayreuth einen Wertstoffhof eingerichtet. Dort gesammelte wertvolle Abfallstoffe werden einer Verwertung zugeführt.

Problemmüll

Im Hausmüll sind häufig giftige Abfälle enthalten, die nicht in die Restmülltonne gehören. Bei der Verbrennung von Müll könnten dann schädliche Rauchgase entstehen, die unsere Umwelt stark belasten.

Folgende Problemabfälle sollten Sie deshalb gesondert sammeln und am städtischen Wertstoffhof abgeben. Abgabeberechtigt sind nur Haushalte und Gewerbebetriebe der Stadt Bayreuth.

Angenommen werden lediglich haushaltsübliche Mengen.
Die Abfallwirtschaft der Stadt Bayreuth führt Problemabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.

    • Batterien: Knopfzellenbatterien, Quecksilberbatterien und -schalter, sonstige Batterien (außer Kfz-Batterien). Der Gesetzgeber hat durch Verabschiedung des Batterie-Gesetzes (BattG) umfassende Regularien für die Rückgabe gebrauchter Batterien geschaffen. Der Handel ist zur Rücknahme alter Batterien verpflichtet. Geräte-Altbatterien werden über Sammelstellen, die einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, zurückgenommen.
      Hinweise zur Entsorgung lithiumhaltiger Batterien finden Sie auf abfallratgeber-bayern.de.
      Für Starterbatterien, z. B. von Autos, gelten gesonderte Bestimmungen. Beim Kauf einer neuen Batterie muss Pfand bezahlt werden, das bei der Rückgabe wiedererstattet wird.
    • Pflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzmittel fest und pulverförmig oder als Flüssigkeit, Lösungen und Spraydosen
    • Schädlingsbekämpfungsmittel und Rattengift fest und pulverförmig oder als Flüssigkeit, Lösungen und Spraydosen
    • Chemikalien: Gifte, Salze, Säuren, Laugen, blei-, cadmium-, arsen- und quecksilberhaltige Chemikalien, Fotochemikalien u.a.
    • Brennbare und nicht brennbare Stoffe: Emulsionen, Waschbenzin, Spiritus, Glycerin, Frostschutzmittel, Lösungsmittel (Tri, Azeton), Verdünnungen, Wachse, synthetische Fette, ölige Abfälle
    • PU-Schaumdosen: Polyurethan-Schaumdosen, z. B. Montageschaum, sind auch im leeren Zustand Problemmüll. Alternativ können die Dosen kostenlos bei der Firma PDR-Recycling GmbH + Co. KG, Thurnau, Telefon 0800 7836736 (kostenlose Hotline), zurückgegeben werden.
    • Farben: flüssige lösemittelhaltige Altfarben, Klebstoffe, Beiz-, Imprägnier- und Holzschutzmittel
    • Thermometer: quecksilberhaltige und elektrische Thermometer
    • Medikamente: Kleine Mengen von Altmedikamenten können vermischt mit Hausmüll in die Restmülltonne gegeben werden. Falls sich über Jahre größere Mengen angesammelt haben, können Sie diese am Wertstoffhof abgeben. Medikamente sind nur begrenzt haltbar. Bitte legen Sie keine unnötigen Vorräte an.
    • Nachtspeicherheizgeräte: Nachtspeicherheizgeräte sind unabhängig des Schadstoffgehaltes verpackt im Wertstoffhof anzuliefern. Für Transport und Abgabe sind die Lüftungsschlitze sowie sämtliche Stöße und Geräteöffnungen dauerhaft mit Klebeband zu verschließen. Alternativ können die Geräte auch in reißfester Folie verpackt oder in zugelassenen Big Bags angeliefert werden. Ausgebaute Gerätebestandteile, z. B. Kernsteine, Dämmmaterialien aus Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF), sind ebenfalls verpackt anzuliefern.
      Als Verpackung können reißfeste Folie und Säcke, Big Bags und Mini Bags verwendet werden. Sofern Nachtspeicherheizgeräte oder deren Bestandteile nicht ordnungsgemäß verpackt sind, werden Kosten für das Verpacken erhoben.
      Nachtspeicherheizgeräte und sonstige Gerätebestandteile sind an der Sammelstelle durch den Anlieferer vom Anlieferfahrzeug abzuladen und am vom Personal der Sammelstelle angegebenen Abladeort abzustellen. Anlieferung nur nach vorheriger Terminabsprache.
      Die vollständig ausgefüllte und vom Abfallbesitzer unterschriebene umseitige Bescheinigung ist beim Personal der Abgabestelle abzugeben.

 

Stoffe, die nicht genannt, Ihnen aber unbekannt oder „verdächtig“ sind, können Sie im ursprünglichen Behältnis mitbringen. Eine Fachkraft sortiert an Ort und Stelle aus.

Nicht angenommen werden: Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbe- und Industriemüll, Munition, Sprengkörper, pyrotechnische Artikel (Feuerwerkskörper, Druckgasflaschen), Feuerlöscher, Tierkadaver, Schlachtabfälle.

Altöle werden durch den Fachhandel zurückgenommen.
Altreifen können in der Müllumladestation in der Weiherstraße oder beim Fachhandel gegen Gebühr entsorgt werden.

Denken Sie bei Problemabfällen daran:
An der Problemmüllsammlung teilzunehmen, ist gut, bewusst einkaufen und Problemstoffe vermeiden, ist besser!

Der Gesetzgeber hat durch Verabschiedung des Batterie-Gesetzes (BattG) umfassende Regularien für die Rückgabe gebrauchter Batterien geschaffen. Der Handel ist zur Rücknahme alter Batterien verpflichtet. Geräte-Altbatterien werden über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS Batterien) oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, zurückgenommen.

Für Starterbatterien, z. B. von Autos, gelten gesonderte Bestimmungen. Beim Kauf einer neuen Batterie muss Pfand bezahlt werden, das bei der Rückgabe wieder erstattet wird.

Kleine Mengen von Altmedikamenten können vermischt mit Hausmüll in die Restmülltonne gegeben werden. Falls sich über Jahre größere Mengen angesammelt haben, können Sie diese am Wertstoffhof abgeben. Medikamente sind nur begrenzt haltbar. Bitte legen Sie keine unnötigen Vorräte an.

Bau- und Renovierungsabfälle

Als Bauabfälle gelten alle Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen anfallen. Sie können in der Regel aufgrund ihrer Art und Menge nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Stattdessen ist der Bauherr dazu verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Bauherr spart mit einer ordnungsgemäßen und getrennten Entsorgung der Bauabfälle Kosten und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Unbelasteter Bodenaushub, der auf der Baustelle nicht mehr verwendet werden kann, wird meist kostenpflichtig entsorgt. Bei anderen Baumaßnahmen fehlt dagegen oftmals geeigneter Bodenaushub. Durch die Nutzung von Bodenbörsen werden Ressourcen und Geldbeutel geschont.

Entsorgungseinrichtungen

Entsorgungseinrichtungen für Bau- und Renovierungsabfälle
Wo kann man Bauabfälle entsorgen?

Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte erleichtern den Alltag und sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Sobald sie nicht mehr gebraucht werden, verwandeln sie sich in Elektroschrott mit einerseits wertvollen, andererseits problematischen Inhalten. Der Gesetzgeber hat daraus die Konsequenzen gezogen und erweiterte Vorgaben durch das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz erlassen.

Angaben zum Gesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Noch funktionierende und reparierbare Elektrogeräte nimmt der gemeinnützige Verein Bayreuther Schutzengel e.V., Maximilianstraße 87, 95444 Bayreuth an.

Angenommen werden: Laptops, Notebooks, Tablets, Drucker, Haushaltsgeräte, Radios, Stereoanlagen, Flachbildfernseher, DVD-Player, FCKW-freie Kühl-/Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen.

Bei Fragen können Sie sich direkt an den Verein wenden.

Kontakt
Telefon: 0921 / 16332958
Email: schutzengel.tiertafel@gmail.com

Öffnungszeiten
Mai – Oktober:
Montag – Freitag   9:00 – 17:00 Uhr
Samstag   10:00 – 16:00 Uhr

November – April:
Montag – Freitag   10:00 – 17:00 Uhr
Samstag   10:00 – 16:00 Uhr

Die Stadt Bayreuth hat für ihre Bürgerinnen und Bürger am Wertstoffhof in der Drossenfelder Straße 4 eine Abgabestelle eingerichtet. Dort können ausgemusterte Elektrogeräte montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr kostenfrei abgegeben werden. Eine kostenlose Annahme von Nachtspeicherheizgeräten ist jedoch nur möglich, wenn diese ordnungsgemäß verpackt wurden.

Die Elektrogeräte werden gesammelt und anschließend von einer im Auftrag der Hersteller tätigen Vertragsfirma abgeholt und recycelt. Das gilt für alle Geräte, vom Kühlschrank oder Waschmaschine über Staubsauger, den PC bis hin zum Föhn oder dem „Gameboy“ – nicht zu vergessen das Handy. Elektrogeräte dürfen nicht mehr über die haushaltsübliche Restmülltonne entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Gleiches gilt für Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen.

Große Elektrogeräte, die selber nicht transportiert werden können, also beispielsweise Kühlschränke oder Tiefkühltruhen, können nach vorheriger Terminabsprache über die Sperrgutabfuhr durch den Stadtbauhof abgeholt werden.

Luftbild des Wertstoffhofes Bayreuth
Städtischer Wertstoffhof

Zur effektiven Abfallverwertung hat die Stadt Bayreuth einen Wertstoffhof eingerichtet. Dort gesammelte wertvolle Abfallstoffe werden einer Verwertung zugeführt.

Sperrmüllmöbel am Rand einer Straße
Sperrmüll

Sperrgut kann pro Haushalt zweimal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden.

Im Wertstoffhof werden haushaltstypische Elektroaltgeräte getrennt erfasst: Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, Trockner, Geschirrspüler, Nachtspeicherheizgeräte); Kühlgeräte und Ölradiatoren; Bildschirme, Monitore und TV-Geräte; Lampen (Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen); Haushaltskleingeräte (z. B. Bügeleisen, Handys, Toaster, Bohrmaschinen, PCs, Drucker, Laptops, Stereoanlagen); Pedelecs (bis 25 km/h); Solarien und Photovoltaik-Module.

Die Verbraucher und Anlieferer tragen selbst die Verantwortung, dass sich auf den zu entsorgenden Altgeräten, insbesondere auf Datenträgern, keine persönlichen Daten befinden. Die Anlieferer haben vor der Abgabe von Elektroaltgeräten Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen bzw. darin eingebaut sind, zu entfernen, z. B. vom Laptop oder vom Akkuschrauber. Diese können separat der Batteriesammlung im Wertstoffhof zugeführt werden.

Ebenso sind Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen, soweit diese nicht fest verbaut sind, durch den Anlieferer aus den Geräten zu entfernen. Das gilt auch für Röhren aus Solarien. Die separate Abgabe erfolgt am Wertstoffhof.

Der Gesetzgeber hat zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Kunden ihre Altgeräte ab Juli 2016 auch bei Händlern abgeben können, deren Verkaufsfläche mehr als 400 m² beträgt. Dies bedeutet nicht nur, dass Kunden beim Kauf eines Elektrogerätes ein vergleichbares Altgerät kostenfrei zurückgeben dürfen, sondern dass Kleingeräte (bis max. 25 cm Kantenlänge) unabhängig vom Kauf in haushaltsüblichen Mengen dort abgegeben werden dürfen.

Von den Herstellern neu auf den Markt gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol – einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern – gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Geräte nicht über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgt werden dürfen. Vielmehr ist der Verbraucher verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Selbstverständlich gilt das auch für Elektroaltgeräte, die nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.

Der Stadtbauhof empfiehlt, noch funktionstüchtige Geräte, die man nicht mehr haben möchte, zunächst im Freundes- oder Bekanntenkreis anzubieten. Verschenken ist allemal sinnvoller als wegwerfen. Ebenso sind Gebrauchtwarenhändler und -märkte oder wohltätige Einrichtungen an guten Geräten interessiert.

Mineralische Abfälle

  • unbelasteter Bodenaushub (Erde, Natursteine)
  • Bauschutt (Beton, Fliesen, Keramik, Mauerwerk, Porzellan, Sanitärkeramik, Ziegel)
  • Glas (Flachglas, Glasbausteine, Spiegel, Tischplatten),
    mineralisches Dämmmaterial (Glas- und Mineralwolle)
  • Gips/Gipskartonplatten
  • Porenbeton (Ytong)
  • Putze

Sonstige Bauabfälle

  • Metall (Armaturen, Heizkörper)
  • Holz (Bretter, Dachbalken, Türen, Türzargen)
  • andere Materialien (Asbestzement, Baustyropor, Dachpappe, Fenster,
    Kunststoffrohre, Laminat, Öltank, Parkett, Tapeten)

Verpackungsmaterialien

  • Styropor
  • Folien

Gartenabfälle

Die Stadt unterstützt Kleingärtner/innen durch die Entsorgung kompostierbarer Gartenabfälle. Bis zu 2 m³ locker geschichtetes Material kann bei den Sammelaktionen der Stadt abgegeben werden, die jeweils im Frühjahr und Herbst stattfinden. Gehölzrückstände und Äste (bis zu einer Länge von 1,5 m und einem Durchmesser von 15 cm) werden kostenlos angenommen. Draht und Verpackungen aus Kunststoff müssen vorher entfernt werden.

Die Sammlungen sollen die Gartenbesitzer hilfsweise entlasten, können jedoch keine vollständige Entsorgungsmöglichkeit sein.

Bitte geben Sie Ihre Abfälle nur zur angegebenen Sammelzeit ab. Es ist untersagt, die Standorte zu anderen Zeiten als Ablagestellen für Gartenabfälle zu missbrauchen. Die Annahme größerer Mengen Gartenabfälle ist ganzjährig an den Kompostplätzen „Am Buchstein“ und „Bindlacher Berg“ möglich.

Abholtermine & Sammelzeiten

Hier können Sie die Abholtermine und Sammelzeiten der Gartenabfälle einsehen.

Abgabe von Gartenabfällen

Die Kompostierungsanlagen „Am Buchstein“ und „Bindlacher Berg“ nehmen Gartenabfälle gegen Gebühr an.

Auskünfte zu Gebühren und aktuellen Verkaufspreisen für fertigen Kompost erhalten Sie unter der Telefonnummer 0921 1506782. Die Anlieferung von bis zu 1 m³ locker geschichtetem Material ist einmal pro Monat kostenlos.

An den Sammeltagen für Gartenabfälle können diese durch Privathaushalte am Kompostplatz Buchstein kostenlos abgegeben werden.

Christbaumsammlungen

Die Stadt bietet alljährlich im Januar (nach dem Feiertag „Heilige Drei Könige“) eine kostenlose Entsorgung der Weihnachtsbäume an. Dies geschieht in Abstimmung mit örtlichen privaten Initiativen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bäume müssen vollständig abgeschmückt an der Grundstücksgrenze bereitgelegt werden. Die von der Stadt gesammelten Bäume werden anschließend gehäckselt und einer Verwertung zugeführt.

Kontakt

Abfallberatung
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Kalenderansicht des Abfallkalenders auf einem Laptop
Online-Dienste

Übersicht all unserer Onlinedienste, wie das Kundenportal, das Abfall-ABC, die Sperrmüllabfuhr, den Abfallkalender und unsere Abfall-App

oranges Müllfahrzeug
Hausmüll

Übersicht der allgemeinen Abfallentsorgung und Mülltonnenbestellung