D1 + D4 Teildachflächen des Einfamilienhauses:
Normaldach, anfallendes Niederschlagswasser wird in die Regenwasserkanalisation abgegeben.
Versiegelungsfaktor 1,0
D2 – Teildachfläche des Einfamilienhauses:
Normaldach, anfallendes Niederschlagswasser wird einer Zisterne (3 m³) mit Notüberlauf zur Kanalisation zugeleitet.
Versiegelungsfaktor 1,0
D3 – Teildachfläche des Einfamilienhauses:
Normaldach, anfallendes Niederschlagswasser wird im Garten versickert.
Keine Niederschlagswassergebühr fällig
D5 – Dachfläche des Carports:
Gründach, anfallendes Niederschlagswasser wird in die Kanalisation geleitet.
Versiegelungsfaktor 0,5
V1 – Weg zum Haus:
Teildurchlässig (eingeschränkt wasserdurchlässige Fläche, Pflaster mit 20 mm Sickerfugen), anfallendes Niederschlagswasser wird im angrenzenden Garten versickert.
Keine Niederschlagswassergebühr fällig
V2 – Auffahrt zum Carport:
Wasserundurchlässig (vollversiegelte Fläche, Beton), Niederschlagswasser wird in die Kanalisation abgeleitet.
Versiegelungsfaktor 1,0
Die Zisterne überschreitet das Mindestvolumen von 2 m³:
1 Zisterne mit 3 m³ Speichervolumen vorhanden, die nur im Garten genutzt wird.
Abzug der an die Zisterne angeschlossenen Fläche (D2):
10 m² pro 1 m³ Volumen bei Gartennutzung
hier 3 x 10 m² ergibt einen Abzug von 30 m²
Berechnung der Ansatzfläche:
Berechnung der jährlichen Niederschlagswassergebühr:
102 m² x 0,32 €/m² = 32,64 €/Jahr