Satzungen, Gebühren & Zuschüsse

Die Stadt Bayreuth erlässt aufgrund der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern aufgrund des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern und über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen mit Zustimmung der Regierung von Oberfranken folgende Satzung. Zudem erhebt die Stadt Bayreuth für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren. Ausgenommen ist die Selbstanlieferung von Abfällen an den Einrichtungen des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, für die der Zweckverband Gebühren erhebt.

Hier erhalten Sie die Abfallwirtschaftssatzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Bayreuth sowie die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Bayreuth.

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Gebührenübersicht

Stand: Januar 2024
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den jeweils möglich anfallenden Kosten.

Jahresgebühr mit Eigenkompostierung und Biotonne

Inhalt mit Eigenkompostierung mit Biotonne
80 Liter 132,36 € 163,44 €
120 Liter 198,48 € 245,16 €
240 Liter 397,08 € 490,20 €
1,1 Kubikmeter 1.819,92 € 2.246,76 €
4,4 Kubikmeter 7.279,56 € 8.987,16 €

Die Gebühren beziehen sich auf eine 14-tägige Entleerung der Restmüll- und der Biotonnen.

Inhalt
70 Liter
5,50 €/Stück

Deponie Heinersgrund

Art des Mülls Gebühren
Baustellenabfälle, firmenspezifische Abfälle, Schlämme, Stäube und vergleichbare Abfälle 120,00 €/t
Boden, Bauschutt, teerhaltiger Straßenaufbruch und vergleichbare Abfälle bis 50 cm Kantenlänge 80,00 €/t
Asbestzementabfälle und vergleichbare Abfälle 200,00 €/t
Asbesthaltige Dachpappe, Schweißbahnen, Bodenbeläge und großkalibrige Asbestzementrohre größer DN 500 300,00 €/t
künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) „lose verpackt“ und vergleichbare Abfälle 578,00 €/t
künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) „verpresst verpackt“ und vergleichbare Abfälle 240,00 €/t
Kleinmengen bis 200 kg, pauschal 15,00 €

Weitere Informationen siehe Infoblätter unter Deponie Heinersgrund.

Kompostplätze „Am Buchstein“/“Bindlacher Berg“
Garten- und Grünabfälle:
– ohne Verwiegung je Kubikmeter:   8,89 €/m³
– mit Verwiegung über 200 kg:        65,40 €/t
Von Privatpersonen angelieferte Kleinmengen bis 1 m³ bzw. 200 kg pro Monat und Abfallerzeuger bleiben gebührenfrei.

Müllumladestation Bayreuth
Die Annahme an der Müllumladestation erfolgt durch die OVEG mbH. Die Preise finden Sie hier.

Grundgebühr je Abholadresse 25,00 € zuzüglich

Inhalt je Leerung
80 Liter 6,00 €
120 Liter 9,00 €
240 Liter 18,00 €
1,1 Kubikmeter 82,50 €
4,4 Kubikmeter 330,00 €

Für die Durchführung von Sonderleerungen werden mindestens folgende Angaben schriftlich benötigt:

  • Wo soll die Sonderleerung erfolgen (Straße, Hausnummer, ggf. Mülltonnenstandort)?
  • Welche Tonnen sollen geleert werden (Restmüll, Biomüll, Anzahl, Größe, ggf. Mülltonnennummer)
  • Rechnungsanschrift

Den Kauf/Verkauf von Grundstücken und Immobilen können Sie mit dem Formular „Eigentumswechsel“ direkt dem städtischen Kämmereiamt / Abteilung Steuern/Abgaben mitteilen.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Käufer über die weitere Nutzung der Rest- und Biomülltonnen ab. Verkäufer können im Bedarfsfall die Mülltonnen über das Kundenportal abmelden. Bitte beachten Sie, dass nach Abmeldung der Mülltonnen keine Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft, wie z.B. die kostenlose Abholung von Sperrmüll mehr möglich sind.

Käufer können die Änderung von Mülltonnen unter der Emailadresse stadtbauhof@stadt.bayreuth.de beantragen.

Zuschussanträge

Mehrwegwindeln

Die Stadt Bayreuth gewährt für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Kaufsumme, max. 100 Euro pro Kind.

Zuschuss für Gartenhäcksler / Kompostierbehälter

Antrag auf Zuschuss für Gartenhäcksler und/oder Kompostierbehälter.
Der Zuschuss kann in einem Zeitraum von fünf Jahren nur einmal beantragt werden.

Zuschuss für Restmüllsäcke (Wickelkinder)

Die Stadt Bayreuth gewährt Familien mit Wickelkindern eine Ermäßigung beim Kauf zusätzlicher Restmüllsäcke.

Zuschuss für Restmüllsäcke (Inkontinenz)

Die Stadt Bayreuth gewährt pflegebedürftigen Menschen mit Inkontinenz und
Stomaträgern einen Zuschuss für Restmüllsäcke.

Kontakt

Müllgebühren
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mi zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

Abfallgebührensatzung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Bayreuth

Abfallwirtschaftssatzung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Bayreuth