Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bayreuth.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.11.2020 erstmals von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade erstellt. Die Überprüfung dieser Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.01.2022 überprüft. Die aktuelle Darstellung der Vereinbarkeit der Webseite erfolgte auf einer von der öffentlichen Stelle selbst durchgeführten Bewertung.