Tag | Inzidenzwert | Neu-Infizierte |
---|---|---|
24.05.2022 | 282,2 | +51 |
23.05.2022 | 259,3 | +0 |
20.05.2022 | 391,6 | +33 |
19.05.2022 | 428,1 | +45 |
18.05.2022 | 437,6 | +77 |
17.05.2022 | 471,3 | +102 |
16.05.2022 | 456,5 | +0 |
13.05.2022 | 568,6 | +71 |
Die sogenannten „Bürgertests“ auf Covid-19 im städtischen PoC-Schnelltestzentrum in der Schlossgalerie sind für die Bürger/innen kostenfrei. Kostenlose PCR-Tests im Testzentrum Aichig sind nur in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen zu Ausnahmefällen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung der Teststationen (PoC-Schnelltests und PCR-Tests) in der Stadt Bayreuth. Aufgeführt sind die Einrichtungen, die der Stadt Bayreuth mitgeteilt wurden, ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Die SKS Ambulanz Bayreuth hat den Bereich Corona-Impfungen für Stadt und Landkreis Bayreuth übernommen. Ein Besuch des mobilen Impfteams kann angefordert werden, wenn mindestens 20 Impfwillige den Termin wahrnehmen möchten. Mobile Impfteams können über die E-Mail-Adresse impfzentrum@sks-ambulanz.de und telefonisch unter 0921 78661008 angefragt werden.
Für die Corona-Impfungen im Rahmen der Impftour sind keine Terminvereinbarungen nötig!
(Ausnahme: 2. Auffrischungs-/Boosterimpfung (Viertimpfung). Die Telefonhotline zur Terminvergabe ist Montag bis Freitag von 8 bis 13.30 Uhr unter 0921 728700 zu erreichen.)
Regulär ist das SKS-Impfzentrum in den Bayreuther Stadtbadturnhallen, Kolpingstraße 7, dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr für Personen ab 12 Jahren, die sich mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen möchten, geöffnet. Samstags werden dort von 11 bis 15 Uhr Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren mit dem speziellen Kinderimpfstoff von Biontech angeboten und von 15 bis 18 Uhr Impfungen für Erwachsene mit dem Impfstoff von Novavax. Hierfür sind keine Terminvereinbarungen nötig!
Die SKS Ambulanz gGmbH bietet Montag und Dienstag, jeweils von 9 bis 13 Uhr, Impfungen im Container in der Innenstadt auf Höhe der Maximilianstraße 8 an. Hierfür sind keine Terminvereinbarungen nötig!
(Ausnahme: 2. Auffrischungs-/Boosterimpfung (Viertimpfung). Die Telefonhotline zur Terminvergabe ist Montag bis Freitag von 8 bis 13.30 Uhr unter 0921 728700 zu erreichen.)
Im BRK-Haus in der Hindenburgstraße wurde ein zusätzliches Impfzentrum eröffnet. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr. Bitte über die Impfhotline im Landratsamt (Montag bis Freitag von 8 bis 13.30 Uhr Telefon 0921 728700) oder online unter impfzentren.bayern Termine vereinbaren.
Alle Impfstandorte in der Stadt finden sich in BayIMCO unter „Impfzentrum Bayreuth“ und können erst nach erfolgreicher Anmeldung unter „Termin auswählen“ gewählt werden.
Grundsätzlich werden die Impfungen selbstverständlich auch durch die Hausärztinnen und -ärzte sowie die Betriebsärztinnen und -ärzte übernommen.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um. Vor diesem Hintergrund wurde mit Inkrafttreten zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen, die bis einschließlich 28. Mai gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie weitere, aktuell gültige Rechtsgrundlagen zum Corona-Virus finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Einen Überblick der Beschränkungen, die derzeit für Bayreuths Bürgerinnen und Bürger gelten, finden Sie im Folgenden.
Die 2G- und 3G-Beschränkungen sind seit Anfang April 2022 aufgehoben. Wir empfehlen jedoch, sich trotzdem vor dem Besuch direkt bei der Einrichtung über die dort geltende Regel zu informieren!
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt seit April 2022 nur noch in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.
Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr und für Besuche in den Bayreuther Rathäusern. Ansonsten entfällt die Maskenpflicht.
Aber auch hier gilt, sich vorher zu informieren.
Sämtliche Einschränkungen sind grundsätzlich aufgehoben. Wir empfehlen, sich trotzdem vor dem Besuch direkt bei der Einrichtung über die dort geltenden Regeln (ggf. Maskenpflicht) zu informieren!
Die Testpflicht an den Schulen und in den Kindertagesstätten wurde zum 2. Mai 2022 aufgehoben. Auch die Maskenpflicht an den Schulen ist aufgehoben.
Die Maskenpflicht ist aufgehoben, es wird jedoch empfohlen, weiter Maske in Innenräumen zu tragen.
Alle Besucher/innen müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus einen negativen Testnachweis vorlegen (auch wenn sie bereits geboostert sind!).
Die Stadt Bayreuth hat für ihre Bürgerinnen und Bürger grundlegende Informationen über das Corona-Virus zusammengestellt. Hier finden sich hilfreiche Links und Antworten auf vielfach gestellte Fragen (FAQs).
Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei seiner Hausarztpraxis. Bitte auf keinen Fall unangemeldet in die Praxis kommen! So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon werden Betroffene dann über weitere Maßnahmen informiert. Darüber hinaus haben Stadt und Landkreis Bayreuth ein Testzentrum in Aichig eingerichtet, an das sich Betroffene wenden können, die keine Symptome haben. Auch hier gilt: Erst anrufen und einen Termin vereinbaren!
VERHALTEN BEI AKUTEN NOTFÄLLEN
Hier gelten die bekannten Notrufnummern:
116 117 (Hausärztlicher Notdienst)
Ausschließlich in dringenden Fällen beziehungsweise lebensbedrohlichen Situationen 112 (Notruf)
Bitte auf keinen Fall unangemeldet in die Notaufnahmen der Praxen oder Kliniken kommen! So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon werden Betroffene dann über weitere Maßnahmen informiert.
Hilfestellungen für Unternehmen
Die Corona-Pandemie belastet viele Unternehmen in der Region. Die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis informieren Unternehmen der Region.
FRAGEN ZUM CORONA-VIRUS
Fragen zum Corona-Virus beantworten das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
FRAGEN ZU AKTUELLEN MASSNAHMEN
Die Bayerische Staatsregierung beantwortet Fragen zu den jeweils aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.