Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung. Diese berufliche Schule, die in einer vier-, drei- und zweistufigen Form existiert, setzt die Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung. Sie beginnt ab der 6., 7., 8. bzw. 10. Jahrgangsstufe.
Da die Wirtschaftsschule als Berufsfachschule zu den beruflichen Schulen gehört, weist der wirtschaftliche Unterricht ein wesentlich höheres Stundenmaß auf als an vergleichbaren Schularten. Von großer Bedeutung ist dabei die Praxisorientierung, die im Fach Übungsunternehmen in den beiden letzten Schuljahren eine zentrale Rolle einnimmt.
Die zweistufige Wirtschaftsschule bietet die Möglichkeit in zwei Jahren (Jahrgangsstufen 10 und 11) den Wirtschaftsschulabschluss zu erwerben. In der zweistufigen Wirtschaftsschule gibt es für die Aufnahme keine Höchstaltersgrenze.

Aufnahme:
Der Eintritt in die vier- oder dreistufige Wirtschaftsschule setzt für Mittelschüler der 5., 6. bzw. 7. Klasse einen Notendurchschnitt von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder, ab 3,00, die erfolgreiche Absolvierung eines Probeunterrichts im Mai voraus. Wird die 2,66 im Jahreszeugnis noch erreicht, ist der Wechsel ebenfalls noch möglich. Ein Übertritt aus Gymnasium o der Realschule ist nicht von einem Notenschnitt abhängig und auch bei Nichterreichen des Jahrgangsziels unter bestimmten Bedingungen möglich.
Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule setzt einen erfolgreichen Mittelschulabschluss voraus. Er ist auch für Schüler möglich, welche die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums mit Erfolg durchlaufen haben. Ist dies nicht der Fall, muss im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erreicht werden.

Abschluss:
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11 (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine Abschlussprüfung statt. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, kann die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Der Wirtschaftsschulabschluss berechtigt unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Besuch der Fachoberschule oder, nach einer Berufausbildung bzw. Berufstätigkeit, der Berufsoberschule. Der erfolgreiche Besuch einer Übergangsklasse berechtigt zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.