Goldener Ehrenring
Der Goldene Ehrenring kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch treues und fruchtbares Wirken für das Wohl der Stadt hohe Verdienste erworben haben. Die Auszuzeichnenden müssen nicht Bürger der Stadt Bayreuth sein. Im Einzelnen regelt die Vergabe des Goldenen Ehrenrings das Bayreuther Stadtrecht.