An Silvester: Böllerverbot in Bayreuths Innenstadt
Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester/Neujahr. Es gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem sensiblen Bestand an Gebäuden.
Die Rathäuser der Stadt bleiben über Weihnachten vom 24. bis einschließlich 26. Dezember, sowie vom 31. Dezember bis einschließlich 2. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der Viktualienmarkt auf dem Stadtparkett in der Fußgängerzone Maximilianstraße fällt aufgrund der Weihnachtsfeiertage am Donnerstag, 25. Dezember, ersatzlos aus.
Die Öffnungszeiten der städtischen Bürgerbegegnungsstätte, Am Sendelbach 1-3, sind aufgrund von Krankheitsfällen vorübergehend eingeschränkt. Am Freitag, 19. Dezember, muss die Einrichtung geschlossen bleiben.