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27.08.2021

Ab 31. August: Auffrischungsimpfungen möglich

Für Bürger/innen, die mindestens 80 Jahre alt sind und deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt

Auffrischungsimpfungen sind in Stadt und Landkreis Bayreuth ab Dienstag, 31. August, für eine bestimmte Personengruppe möglich. Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 80 Jahre alt sind und deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt, können sich von da an im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule (JKR) die dritte Impfung gegen das Corona-Virus geben lassen.

Auch Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, deren zweite Impfung mindestens ein halbes Jahr zurückliegt, sind für eine Auffrischungsimpfung berechtigt. Diese werden gebeten, einen Beschäftigungsnachweis mit ins Impfzentrum zu bringen. Ebenso erhalten Bürgerinnen und Bürger mit Immunschwäche/Immunsuppression – bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises und einer mindestens sechs Monate zurückliegenden Zweitimpfung – Zugang zu einer Auffrischungsimpfung.

Eine Spritze wird an den Oberarm angesetzt
© Pixabay

Wichtig hierbei: Es ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren, um die Berechtigung für die Auffrischungsimpfung vorab prüfen und diese koordinieren zu können. Die Terminvergabe erfolgt über die Impfhotline (0921/728-700), die montags bis freitags von 8 bis 13.30 Uhr erreichbar ist. Bei Bedarf haben Impflinge die Möglichkeit, mit maximal einer Begleitperson im Impfzentrum zu erscheinen.

Auffrischungsimpfungen werden ausschließlich im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule angeboten – am Impfstand an der Maximilianstraße sind diese nicht möglich.

Unabhängig von der Auffrischungsimpfung bleibt das terminlose Impfangebot für Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum an der JKR bestehen.

Quelle: Landratsamt Bayreuth