Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den eigenen Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden erst 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen.

Bürgerentscheid Stadthalle (8.5.2016)

Am 8. Mai 2016 waren Bayreuths Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die vom Stadtrat beschlossene sogenannte „große Sanierungslösung“ für die Stadthalle Bayreuth abzustimmen. Zum Bürgerbegehren hatte der Stadtrat in Form eines Ratsbegehrens einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorlag. Der Bürgerentscheid war daher auch mit einer Stichfrage versehen.

Sowohl Bürgerbegehren als auch Ratsbegehren erreichten nicht das erforderliche Abstimmungsquorum von 15 % der Stimmberechtigten, so dass beide nicht rechtskräftig entschieden wurden.

Bürgerentscheide Graserschule und Rotmainhalle (13.3.2016)

Bei den Bürgerentscheiden ging es zum einen um die Frage, ob die Rotmainhalle für die Dauer der Sanierung der Stadthalle als Ersatzspielstätte genutzt werden soll. Zum anderen wurden Bayreuths Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob sie für die Sanierung der Graserschule im bestehenden Gebäude oder aber für einen Neubau der Schule an einem anderen Standort in der Mitte des Schulsprengels sind. Zu beiden Bürgerbegehren hatte der Stadtrat in Form von Ratsbegehren einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Bürgerentscheide waren daher auch jeweils mit einer Stichfrage versehen.

Beim Bürgerentscheid Rotmainhalle votierte eine Mehrheit gegen die Nutzung als Ersatzspielstätte. Beim Bürgerentscheid Graserschule wiederum sprach sich eine Mehrheit für die Sanierung im bestehenden Gebäude aus.