Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats befasst sich in seiner kommenden Sitzung am Mittwoch, 21. Oktober, ab 16 Uhr, unter anderem mit dem Thema Parkgebühren. Hintergrund ist die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum Anfang kommenden Jahres. Dann unterliegen die selbständigen Parkflächen der Stadt, die über eine eigenständige Zufahrt verfügen, der Umsatzsteuerpflicht. In Bayreuth sind dies die Parkplätze am Rathaus, auf der Mainüberdachung, in der Kolpingstraße (Annecyplatz und Stadtbad) sowie in der Münzgasse. Ausgenommen hiervon sind künftig nur noch Stellplätze am Straßenrand. Für die Stadt bedeutet die Einführung der Steuerpflicht jährliche Mindereinnahmen von geschätzten 100.000 Euro. Den Ausschussmitgliedern werden daher verschiedene Varianten der künftigen Ausgestaltung der Parkgebühren vorgestellt.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht der Erlass einer Rechtsverordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 8. November anlässlich des Martinimarktes auf dem Stadtparkett. Der verkaufsoffene Sonntag soll sich auf Teile der Innenstadt erstrecken. Die dortigen Geschäfte sollen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen können.
Die Sitzung findet im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Luitpoldplatz 13, statt. Die Tagesordnung einschließlich Kurzberichten, Beschlussvorschlägen und Anlagen finden Interessierte auf dem Bürgerinfoportal, das über die städtische Homepage (www.bayreuth.de) abrufbar ist.
