Von Donnerstag, 30. Oktober, bis Sonntag, 2. November, lädt die Bayreuther Innenstadt im Rahmen des diesjährigen Martinimarktes wieder zu einem bunten Markttreiben ein. Für vier Tage verwandelt sich die Fußgängerzone Maximilianstraße in eine farbenfrohe Marktmeile, die für Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Einkaufserlebnis bereithält.
Über 40 Verkaufsstände sorgen für ein vielfältiges Angebot von kulinarischen Köstlichkeiten und wärmenden Getränken über Textilien, Haushaltswaren und Wolle bis hin zu Kunsthandwerk, Keramik und Schmuck für Liebhaber besonderer Einzelstücke. Ob zum Bummeln, Stöbern oder Genießen – der Martinimarkt bietet für die ganze Familie das passende Erlebnis.
Der Aufbau der Verkaufsstände des Martinimarktes beginnt bereits am Mittwoch, 29. Oktober. Der Markt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstag, Freitag und Samstag von 10.30 bis 18 Uhr sowie Sonntag von 11 bis 18 Uhr.
Verkaufsoffen am 2. November
Als besonderes Highlight wird im Rahmen des Martinimarktes ein verkaufsoffener Sonntag am 2. November angeboten. Dann öffnen zusätzlich die Geschäfte der Innenstadt von 10.30 bis 18 Uhr ihre Türen. So lässt sich der Marktbummel perfekt mit einem entspannten Einkaufsnachmittag verbinden.
Diese Verkehrsregeln gelten
Die Fußgängerzone Maximilianstraße wird aufgrund des Martinimarktes bereits ab Mittwoch, 29. Oktober, um 10.30 Uhr, am Mühltürlein gesperrt. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten. Dies wird auch von der Polizei und dem städtischen Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert.
Im Zeitraum der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Dieser muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 18 Uhr abends bis 10.30 Uhr morgens über das Mühltürlein in die Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Die Zufahrt in die Maximilianstraße über die Kanzleistraße ist wegen des Betriebs des Bayreuther Winterdorfs nicht möglich. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeit dürfen nicht zugeparkt werden.
Insbesondere für den verkaufsoffenen Sonntag am 2. November stehen auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher zum Beispiel das Parkhaus „Oberfrankenhalle“ an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren. Das Parken in Grünflächen insbesondere entlang der Hindenburgstraße ist verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.