Corona: Weitere Einschränkungen ab 2. November

Keine Gastronomie, geschlossene Kinos und Schwimmbäder, kein Freizeit-Sport. Bund und Länder haben sich im Kampf gegen weiter steigende Corona-Infektionszahlen auf weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Vorbehaltlich der konkretisierten Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in München hat dies auch für die Stadt Bayreuth ab Montag, 2. November, Konsequenzen, auf die die Stadtverwaltung hinweist:

Die von der Stadt bereits vor mehreren Tagen angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze steht auf der Homepage der Stadt zur Verfügung. Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt für alle Jahrgangsstufen.