Datenübermittlung: Widerspruch möglich

Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten bei einzelnen regelmäßig oder auf Anfrage vorgenommenen Datenübermittlungen der Meldebehörde weitergegeben werden, kann hiergegen Widerspruch erheben und eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen lassen. Hierauf weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin. 

Bundeswehr/Personalmanagement: So ist unter anderem ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr möglich. Die von der Meldebehörde übermittelten Daten dienen hierbei dem Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Religionsgemeinschaften: Widerspruch eingelegt werden kann auch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft. Dies verhindert aber nicht die Übermittlung von Daten zur Steuererhebung.

Parteien/Wählergruppen: Eine Übermittlungssperre ist auch mit Blick auf Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen möglich. Sie bezieht sich auf Auskünfte zum Lebensalter, zum Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift. Diese Daten dürfen, falls einer Übermittlung nicht widersprochen wurde, nur in den sechs einer Wahl vorausgehenden Monaten übermittelt werden. Ein Widerspruch gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Alters-/Ehejubiläen: Ein Widerspruchsrecht gibt es zudem für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen. Der Widerspruch eines Ehegatten gilt dann auch für den anderen Ehegatten. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Adressbuchverlage: Schließlich können Bürgerinnen und Bürger einer Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage widersprechen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Auch hier ist die Eintragung einer Übermittlungssperre möglich. Der Widerspruch des Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.

Übermittlungssperre auch online möglich

Übermittlungssperren können schriftlich mit einem Vordruck beantragt werden, der auf der Homepage der Stadt Bayreuth (Suchbegriff „Datenübermittlungssperre“) bereitsteht. Alternativ ist der Antrag auch direkt online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bayreuth) unter dem Stichwort „Übermittlungssperren“ möglich. Zudem liegen Vordrucke im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, aus. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Nach erfolgter Bearbeitung des Antrags erhält man postalisch eine schriftliche Bestätigung.

Der Widerspruch gegen eine Datenübermittlung ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht auch nicht begründet zu werden. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Aufhebung ist kostenfrei.