Ein Lotse ist ein Mensch, der Schiffen den sicheren Weg durch unbekannte Gewässer weist. Im Prinzip macht ein Verfahrenslotse für junge Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige genau das Gleiche: Er weist ihnen den Weg durch die vielen Unterstützungsangebote und Förderungen, die der Staat anbietet, um behinderten Menschen die Teilhabe in Schule und Ausbildung, im Arbeitsleben oder in der sozialen Gemeinschaft zu ermöglichen. Seit Februar weist die neue Verfahrenslotsin Beate Schneider im Amt für Kinder, Jugend und Familie Hilfesuchenden den Weg zu den unterschiedlichen Leistungen.
Die Referentin für Familie, Schulen, Soziales und Meldewesen, Manuela Brozat, freut sich, dass die Stadt Bayreuth dieses wichtige Angebot für Betroffene ermöglichen kann: „Teilhabe bedeutet, dass auch behinderte Menschen in Lebenssituationen einbezogen sind. Sie ist ein Menschenrecht und ein Grundprinzip der Selbstbestimmung. Unsere neue Verfahrenslotsin wird behinderte Menschen und deren Angehörige dabei unterstützen, dieses Menschenrecht zu leben.“
Für Jürgen Engelhardt, den Abteilungsleiter pädagogische Dienste im Amt für Kinder, Jugend und Familie, ist die kürzlich geschaffene Stelle der Verfahrenslotsin ein wichtiger Baustein im Unterstützungsangebot der Stadt Bayreuth: „Die rechtlichen Vorgaben im Eingliederungsbereich sind sehr komplex. Deshalb ist es notwendig, dass die betroffenen Menschen im gesamten Verfahren unterstützt und begleitet werden.“
Hilfe bei der Antragsstellung
„Wenn ein junger Mensch mit Behinderung oder seine Angehörigen zu mir kommen, dann bin ich für sie da. Ich zeige ihnen, welche Behörde welche Zuschüsse gewährt oder helfe ihnen, Anträge für Unterstützungsleistungen zu stellen“, sagt Verfahrenslotsin Beate Schneider. Sie hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, von einer seelischen, geistigen, körperlichen oder Mehrfachbeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind, sowie deren Bezugspersonen wie Eltern, gesetzlich Betreuenden oder Personensorge- beziehungsweise Erziehungsberechtigten. Die Verfahrenslotsin weiß Bescheid beispielsweise über Anträge von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, das sind Eingliederungshilfeleistungen des SGB VIII und SGB IX. Beate Schneider kennt Hilfen, die es in Bayreuth gibt, und hilft bei der Erarbeitung einer passgenauen Unterstützung durch gute Vernetzung.
Weitere Informationen über die freiwillige, unabhängige, vertrauliche und kostenlose Beratung durch die Verfahrenslotsin der Stadt Bayreuth gibt es unter Familienbündnis Bayreuth | Verfahrenslotse (§ 10b SGB VIII) oder direkt bei Beate Schneider, Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, Telefon 0921 252065 oder E-Mail: beate.schneider@stadt.bayreuth.de.