Fällen von Bäumen: Was ist erlaubt?

Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth macht auf die Regelungen der städtischen Baumschutzverordnung aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen: 

Nicht geschützt sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter sowie mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Auch Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos), Pappeln (mit Ausnahme der Silber­pappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobstbäumen und Walnussbäumen) fallen nicht unter die Vorgaben der Baumschutzverordnung. Dies gilt ebenso für den Baumbestand der Forstwirtschaft und des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität Bayreuth, für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien und für Bäume in Kleingartenanlagen.

Eine Axt steckt in einem Holzklotz
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Fällung muss beantragt werden

Wer einen durch die Baumschutzverordnung geschützten Baum entfernen oder wesentlich verändern möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung über einen Fällantrag nimmt wegen der einzuholenden fachlichen Stellungnahme geraume Zeit in Anspruch. Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig vor der beabsichtigten Fällung zu stellen.

Der vollständige Text der Baumschutzverordnung und Antragsformulare sind beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, erhältlich. Sie können außerdem auf der Homepage der Stadt Bayreuth heruntergeladen werden. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth und die Landschaftsschutzverordnungen können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für weitere Auskünfte und Erklärungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, Zimmer A 1.06 a oder Zimmer A 1.08 beziehungsweise telefonisch unter 0921 25-1388, 25-1143 oder 25-1175 zur Verfügung.