Aus softwarebedingten Gründen eines externen Dienstleisters erfolgt der Bankeinzug der zum Fälligkeitstermin 15. August 2025 der Stadt Bayreuth geschuldeten Steuern und Abgaben teilweise zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich am 18. August 2025).
Vor diesem Hintergrund bittet die Stadtverwaltung darum, bei betroffener Sachverhaltskonstellation von einer Rückfrage bei den städtischen Dienststellen abzusehen sowie keine manuellen Zahlungsvorgänge anzustoßen.