Aus softwarebedingten Gründen eines externen Dienstleisters erfolgt der Bankeinzug der zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2025 der Stadt Bayreuth geschuldeten Steuern und Abgaben teilweise zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich am 19./20. Mai 2025).
Vor diesem Hintergrund bittet die Stadtverwaltung darum, bei betroffener Sachverhaltskonstellation von einer Rückfrage bei den städtischen Dienststellen abzusehen sowie keine manuellen Zahlungsvorgänge anzustoßen.