Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Sitzung Ende Oktober eine Änderung der Satzung für das Sanierungsgebiet „C“ Innenstadt Süd beschlossen. Sie ist inzwischen in Kraft getreten. Dies betrifft den räumlichen Geltungsbereich wie auch die Sanierungsziele. Das 15,9 Hektar umfassende Areal soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Sprechzeiten beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude in der Wilhelm-Pitz-Straße eingesehen werden. Dort erhalten Betroffene und Interessenten weitere Auskünfte. Die bisher geltende Satzung der Stadt für das Sanierungsgebiet, wie sie vom Stadtrat im Jahr 2010 beschlossen worden war, wird in Teilen aufgehoben.
