Planung für Nachverdichtung liegt aus

Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Nachverdichtung des Wohngebiets zwischen der Justus-Liebig-Straße und der Schwindstraße. Der diesbezügliche Bebauungsplanentwurf kann mit einer Begründung von Montag, 2. Februar, bis einschließlich 9. März auf der Homepage der Stadt eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen parallel hierzu auch im Stadtplanungsamt öffentlich auf. 

Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand um den Menzelplatz herum zwischen Schwindstraße und Justus-Liebig-Straße, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau und umgebende Außenfreiflächen geprägt ist.

Zwei Baukräne
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Städtebauliche Weiterentwicklung

Die GEWOG strebt im Zuge einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle Nachverdichtung an. Hierdurch soll neuer, dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden und der Wohnungsbestand zukunftsfest ausgerichtet werden. An einem städtebaulich integrierten Standort mit guter Verkehrsanbindung kann damit ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig sollen die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld aufgewertet werden. Ebenso sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Nahmobilität gelegt werden.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Mitte Dezember vergangenen Jahres der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollten elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Planunterlagen werden zusätzlich und parallel zur Veröffentlichung im Internet beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Verwaltungsgebäude Wilhelm-Pitz-Straße 1, 4. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit, die Planung zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung in der Öffentlichen Planauflage gewünscht wird, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.

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