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Öffentlichkeitsarbeit

Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme im Rahmen des Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wie folgt hinzuweisen:

1) Verwendung des Programmlogos
2) Verwendung des Logos des BMFSFJ mit dem Zusatz: Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“

Merkblatt für Partnerschaften für Demokratie zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (s. Downloadbereich)