Weitere Förderhinweise und Projektanforderungen

Democratical Natives

“Demokratie ist nicht nur eine Regierungsform, sondern vor allem eine spezifische Form des Zusammenlebens“ (John Dewey). Für diese Haltung und dieses Verständnis steht die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Bayreuth. Wir begreifen junge Menschen als Mitgestaltende von Gesellschaft und zielen in und mit unserer lokalen Strategie auf die Stärkung, Selbstvertretung, Artikulation und Handlungsfähigkeit unserer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir fordern, Gesellschaft muss die Lebenswelt der, vor allem jungen Menschen einbeziehen, will sie sie als Demokratiefundament retten. Demokratie bezieht sich auf sämtliche Formen des sozialen Zusammenlebens – zu Hause, in Schulen, Betrieben, Vereinen und kommunalen Einrichtungen. Wissen und Bildung und sind Voraussetzung für demokratisches Verhalten und Leben. Ein demokratisch handelnder und handlungsbereiter Mensch verfügt über einige grundlegende Kompetenzen. Dazu gehören die Fähigkeiten, bestimmte Sichtweisen zu übernehmen, Situationen analysieren und bewerten zu können, in sozialen Auseinandersetzungen zu vermitteln, bei Abstimmungsprozessen auch in der Minderheit sein zu können und die Bereitschaft, mit Widersprüchen, Unsicherheiten und Unklarheiten umzugehen. Einen besonderen Stellenwert hat die Zivilcourage. Jede Bürgerin, jeder Bürger, die oder der die Verantwortung dafür übernimmt, einen toleranten, respektvollen Umgang miteinander sicherzustellen, trägt wesentlich dazu bei, unsere Demokratie zu stärken und zu sichern.

Demokratie braucht Bildungsprozesse, die an den Staat und das Grundgesetz binden. Demokratie ist das Ergebnis des Miteinander Redens und Aushandelns.

Die Partnerschaft für Demokratie in Bayreuth fördert im Besonderen Projekte, die dazu beitragen, dass es demokratisch denkendende und handelnde Menschen in unserer Gesellschaft gibt. Zu fördernde Projekte tragen dazu bei die grundlegenden Kompetenzen zur Entwicklung demokratisch denkender und handelnder Personen aufzubauen und zu verstärken. Sie tragen ebenfalls dazu bei demokratiefeindliche Phänomene bekämpfen zu helfen oder im Sinne der Prävention zu verhindern und zivilgesellschaftliches Engagement aufzubauen.

Die Fördermittel aus Demokratie leben! sind Bundesmittel des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Bund fordert dabei die Einhaltung formaler Kriterien, die der Förderung zugrunde liegen müssen.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Anforderungen:

  • Es handelt sich bei der Förderung um eine Projektförderung
    h. gefördert werden können Projekte, die neu, innovativ und in Abgrenzung zum eigentlichen Vereinszweck oder Ihren Regelangeboten zusätzlich durchgeführt werden. Mit dem Projekt darf bei der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder frühestens nach der positiven Beschlussfassung über die Förderung des Projektes beginnen

Das Projekt muss klare Ziele, im Sinne der Förderkriterien, verfolgen und ein prozessorientiertes Geschehen verfolgen.

Außerschulischkeit

Die Projektvorhaben müssen außerschulisch sein, d.h. Projekte können in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Schulunterricht ist allerdings nicht förderfähig. Projekttage und Projektwochen von Schulen oder Teilen der Schulen, wie einzelnen Klassen oder Jahrgängen ebenfalls nicht.

Förderfähige Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Das bedeutet das Projekt ist kein Bestandteil des Regelunterrichts, die Teilnahme am Projekt fließt nicht in die Notengebung ein. Die Schüler*innen (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich jederzeit frei für oder gegen die Teilnahme am Projektangebot entscheiden.

Fehlbetragfinanzierung

Die Fördermittel aus Demokratie leben werden als sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Das bedeutet, dass die zu beantragende Summe sich auf den Betrag bezieht, der nicht durch die Eigenmittel oder Drittmittel gedeckt sind. Die Bewilligung eines Förderbetrags sieht dann vor, dass wenn sich mehr Einnahmen im Laufe des Projektes ergeben, als beantragt waren, sich der bewilligte Förderbetrag unter Umständen auch reduzieren kann. Dies ergibt sich mit der Darlegung des Verwendungsnachweises.

Unter Drittmittel verstehen wir Gelder, die neben den Fördermitteln durch Demokratie leben! von anderen Förderquellen stammen oder aus privaten Stiftungen oder Spenden zusammengesetzt sind. Diese sind im Finanzierungsplan darzustellen.

Kaufmännische Hinweise

  • Die Förderung basiert auf Ausgabenbasis. D.h. Ausgaben, die verursachungsgemäß auf das durchgeführte Projekt zurückzuführen sind, sind zuwendungsfähig. Ausgaben und Einnahmen können durch einen Geldmittelabfluss bzw. Geldmittelzufluss nachgewiesen werden (Bewegung auf dem Girokonto oder in Barkasse). Kosten des Antragstellers sind nicht zuwendungsfähig und werden daher nur als Eigenleistung in der Projektfinanzierung eingebracht.
    Zuwendungsfähig wären: für das Projekt zusätzlich eingesetzte Fachkräfte auf Honorarbasis, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Erstattungen für gefahrene Kilometer bzw. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Miete für extern genutzte Räume, Verbrauchsmaterial, wie Papiere, Stifte, Kleber, Kopien, Druckkosten für die Öffentlichkeitsarbeit, und einiges mehr (siehe dazu Antragsformular).
  • Die antragstellende Organisation muss in der Lage sein nach kaufmännischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu arbeiten und eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel garantieren können.
  • Der Antragsteller muss eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel garantieren können. Dabei ist nicht immer gemeint, das billigste vom Billigsten zu wählen. Aber bei der Kaufentscheidung sind Abwägungen zu treffen, die Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und zum beabsichtigten Projektergebnis darstellen.
  • Güter, die über 800,-€ (ohne Umsatzsteuer) liegen, bedürfen einer besonderen Bewilligung. Für Ausgaben von Lieferungen und Dienstleistungen (Vergabe von Aufträgen), mit einem Auftragswert über 1.000,00€ gilt die VOL (Verdingungsordnung für Leistungen), d.h. es müssen drei schriftliche, vergleichbare Angebote eingeholt werden und bei Beauftragung des dann wirtschaftlichsten Anbieters eine Begründung für die Vergabe dargelegt werden.

Der Fördermittelgeber setzt voraus, dass der Antragsteller einen Anteil von Eigenleistungen in das Projekt einbringen kann. Eigenleistungen können unterschiedliche Erscheinungsformen haben und müssen nicht unbedingt in Form von Geld dargestellt werden. Materialien, Personalleistungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Zurverfügungstellung von Infrastruktur und Räumlichkeiten etc. können als Eigenleistung eingebracht werden. Auch können im Rahmen des Projektes Spenden oder Erlöse aus dem Verkauf von Kaffee & Kuchen, etc. als Eigenleistung eingebracht und angerechnet werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Publikationsvorschriften

Jede Organisation hat grundsätzlich ein Interesse an einer positiv gestalteten Öffentlichkeitsarbeit nach außen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ebenfalls.

Daher gilt bei der Förderung die Regel, dass in allen öffentlichkeitswirkenden Publikationen zur Ankündigung, Mobilisierung der Teilnehmenden und Dokumentationen der Fördermittelgeber genannt werden muss. Auf alle Print und Weberzeugnisse muss das Logo des BMFSFJ in korrektem Logoverbund abgebildet werden.

Der Antragsteller muss willens sein diese Vorschriften zur Öffentlichkeitsarbeit (Publikationsvorschriften) zu beachten. Hierfür gibt es digitale Dateien, die Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich muss der Antragsteller ebenfalls bereit sind an einer Evaluation seines Projektes teilzunehmen. Diese wird von der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Bayreuth durchgeführt.

Daher stimmen Sie mit der Annahme der Fördermittel zu, dass Sie etwaig erzeugte Ergebnisse dem Bund zur Auswertung und Öffentlichkeitsarbeit Verfügung stellen.

Projektabschluss (Verwendungsnachweis)

Der Antragsteller ist verpflichtet eine Abschlussdokumentation zu den Erfahrungen und Ergebnissen des Projektes, sowie einen Nachweis der Verwendung der finanziellen Mittel zu erstellen und mit sachgemäße Belegen alle Ausgaben und Einnahmen nachzuweisen. Dazu müssen allen Ausgaben des Projektes mit Originalbelegen aus der Buchhaltung eingereicht werden. Diese werden geprüft und an den Antragsteller wieder zurückgegeben. Über das gesamte Projekt ist dann noch in einem Sachbericht der Verlauf und das Ergebnis darzustellen.

Vernetzung und Kooperation

Demokratie leben! legt, im Sinne eines pluralen, vielfältigen, sich gegenseitig stärkenden gesellschaftlichen Engagements, großen Wert auf Vernetzung des Antragstellers und die Arbeit mit Kooperationspartnern. Falls Sie das noch nicht nachweisen können, bauen Sie Kontakte auf, werben Sie für Ihr Projektvorhaben bei kollegialen Organisationen, die ebenfalls im Sinne Ihres Vorhabens mit Ihnen arbeiten können oder wollen. Sie unterstützen und stärken sich gegenseitig! Sie bündeln dadurch Ressourcen, bauen Schwarmwissen auf, bilden Synergien und tragen dazu bei, dass aus Ihrer Stadt eine blühende DemokratieLandschaft wird und bleibt. Führen Sie Projekte durch, setzen Sie vielfältige, anregende Impulse, entwickeln Sie Leuchtturmprojekte und lassen Sie uns gemeinsam Demokratie leben.

Hilfe und Unterstützung

Hilfe und Unterstützung kann Ihnen in jeder Phase Ihres Projektlebens zugesichert werden. Machen Sie zahlreich Gebrauch davon! Wir freuen uns über Ihre Projekte.

Ihre Partnerschaft für Demokratie

Eine Partnerschaft aus:

Schoko e.V.
Koordinierungs- und Fachstelle
Kerstin Guthmann
demokratie@schoko-bayreuth.de
Telefon: 0151 70603652

Stadt Bayreuth
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration
Manuela Solley
manuela.solley@stadt.bayreuth.de
Telefon: 0921 25-1119