Blau-Grünes Bayreuth

Förderung für mehr Begrünung, Entsiegelung und Wasserrückhalt

Etwa 50 Prozent der Siedelungs- und Verkehrsflächen in Bayern sind versiegelt, durch Gebäude, Beton, Asphalt, Pflaster oder Steingärten. Die überbauten Böden können kein Wasser aufnehmen und über Verdunstung wieder abgeben. Gleichzeitig speichern diese Materialien sehr effektiv Wärme. Das führt zu einer Verschärfung der gesundheitlichen Belastung durch Hitze.

Eine Antwort auf diesen sogenannten Wärmeinseleffekt sind Entsiegelungen und Begrünungen von Gebäuden und Höfen. Verdunstung aus dem Boden und von Pflanzen kühlen die Umgebungsluft, vor allem, wenn die Wasserversorgung gut ist. Zudem beschatten Pflanzen am Gebäude die Wände oder das Dach und vermeiden dadurch, dass sich Innenräume zu stark aufheizen. Mit der Förderung „Blau-grünes Bayreuth“ unterstützt die Stadt private Begrünungs- und Entsiegelungsprojekte für Bayreuth.

Ihr blau-grüner Beitrag zum Hitzeschutz

Ob Schattenbaum, Dachgrün oder grüner Begegnungsort, ob von Privatperson, Verein, Initiative oder Unternehmen, mit der Förderung „Blau-Grünes Bayreuth“ unterstützt die Stadt freiwillige Projekte mit bis zu 50 % der Kosten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme freiwillig durchgeführt wird, das heißt es besteht keine Verpflichtung durch Auflagen aus der Bauleitplanung oder gesetzliche Vorgaben.

Ziele

  • Stadtklima verbessern, insbesondere durch eine Erhöhung der Verdunstungskühle und eine Verminderung des Wärmeinseleffekts,
  • den Regenwasserrückhalt verbessern (Entlastung der Abwasserkanäle),
  • Habitate für städtische Flora und Fauna fördern,
  • den Trinkwasserverbrauch für das Bewässern von Grünflächen senken.

Was wird gefördert?

  1. Pflanzung eines Baumes mit Mindeststammumfang inklusive Herrichten der Baumquartiere (bis zu 1.000 € Zuschuss)
    Förderfähig sind Pflanzungen von standortgerechten Laubbäumen, inklusive Obstbäumen.
    – dreimal verpflanzter Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 12-14 cm oder bei Obstbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang
    von 08-10 cm;
    – durchwurzelbarer Bodenraum von mindestens 12 m³; die Baumscheibe soll mindestens 16 m² betragen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
  2. Entsiegelung von Plätzen, Einfahrten,  Höfen oder Steingärten mit einer Wiederherstellung einer natürlichen Bodenfunktion (bis zu 1.000 € Zuschuss, Steingärten: bis 500 €)
    Förderfähig sind ausschließlich vollflächige Entsiegelungen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und anschließender Begrünung ab einer aufgelösten Fläche von mindestens 4 m²
  3. Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe (bis 1.500 €) oder mit Wandmodulen (bis zu 2.000 €)
    Es werden zwei Varianten der Fassadenbegrünung unterstützt, bodengebundene Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe und flächige oder modulare wandgebundene Begrünung. Die einfache Begrünung von Hängepflanzen von Balkonen oder Fensterbänken durch das Aufstellen von Pflanztöpfen stellt keine förderfähige Gebäudebegrünung im Sinne dieser Richtlinie dar. Mindestfläche 8 m² bodengebunden, bzw. 6m² wandgebunden
  4. Intensive Dachbegrünung (bis 1.000 €) oder extensive Begrünung auf Schrägdächern (bis zu 750 €)
    Nicht förderfähig sind einfache extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern und flach geneigten Dächern (Dachneigung bis 10°).
  5. Urban Gardening, Pocket Parks oder Pergola in Gemeinschaftsnutzung (bis zu 1.000 €)
    Gefördert wird das Anlegen oder die Erweiterung von Gemeinschaftsgärten, die vorwiegend als Nutzgärten gestaltet sind, oder Aufenthaltsflächen in Gemeinschaftsnutzung. Die Gemeinschaftsgärten oder Flächen müssen mind. durch Personen aus vier verschiedenen Haushalten regelmäßig genutzt werden können.
  6. Zisternen – 1,5 bis 3 m³: bis zu 500 €, mehr als 3 m³: bis zu 1.000 €
    Förderfähig ist die Errichtung von festinstallierten Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1,5 m³ auf einem Grundstück mit Bestandsbebauung. Die Errichtung von Regenwasserzisternen im Zusammenhang mit einem Neubau oder einfache Regentonnen sind nicht förderfähig.

Formulare

Kontakt für Fragen zur Antragstellung und weitere Informationen:
Stadtplanungsamt, Klimaanpassung
Tel. 0921-25 2078
klimaanpassung@stadt.bayreuth.de