Verkauf eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/19 „Wohngebiet an der Hohlmühlleite“ für Reihenhausbebauung bzw. Geschosswohnungsbau
Die Stadt Bayreuth beabsichtigt den Verkauf eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/19 „Wohngebiet an der Hohlmühlleite“ (hier den Bebauungsplan online einsehen) für Reihenhausbebauung bzw. Geschosswohnungsbau (Teilbereich WA4).
Nähere Informationen können bei der Stadt Bayreuth – Grundstücksamt – erfragt werden.
Angebote sind im verschlossenen Umschlag unter dem Kennwort „Wohngebiet an der Hohlmühlleite WA4“, bis spätestens Donnerstag, 06.11.2025, 12.00 Uhr, abzugeben bei:
Stadt Bayreuth – Grundstücksamt –
Verwaltungsgebäude Wilhelm-Pitz-Straße
Haus C, 2. Stock, Zimmer C 2.07
Wilhelm-Pitz-Straße 1, 95448 Bayreuth
Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot. Das Verfahren (Ausschreibung und Vergabe) richtet sich ausschließlich nach rein privatrechtlichen Grundlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Bayreuth vorbehält, die Ausschreibung aufzuheben, soweit keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Grundstücksamt telefonisch (Tel. 0921/25-1531 oder 25-1532) oder per E-Mail (grundstuecksamt@stadt.bayreuth.de) gerne zur Verfügung.