Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bayreuth

Laufzeit der Förderung: 12.12.2024 bis 31.10.2025
Förderkennzeichen: 67K29052
Fördermittelgeber: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Partner: Stadtwerke Bayreuth, Institut für Energietechnik IfE GmbH sowie weitere Akteure
Ansprechpartner der Stadt Bayreuth: Felix Freitag (E-Mail: felix.freitag@stadt.bayreuth.de, Telefon: 0921 25-2017)

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Wärmesektor zu erreichen, wurde das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verabschiedet und trat zum 01.01.2024 in Kraft. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, dessen zentrale Aufgabe es ist, planungs- und technologieoffen Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 im jeweiligen Planungsgebiet aufzuzeigen. Das WPG verpflichtet die Bundesländer in ihrem Hoheitsgebiet, Wärmepläne nach Maßgabe des Gesetzes zu erstellen. Eine Verpflichtung für die jeweiligen Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen ergibt sich somit erst durch die jeweiligen Landesgesetze. In Bayern besteht die Pflicht zur Erstellung kommunaler Wärmepläne seit dem 2. Januar 2025 durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn).

Bereits im Jahr 2023, noch bevor die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bayreuth verpflichtend war, hat sich der Oberbürgermeister dafür entschieden, eine kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet in die Wege zu leiten. Deshalb wurde durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz noch im November 2023 ein Förderantrag über die Kommunalrichtlinie gestellt. Den Zuwendungsbescheid erhielt die Stadt im September 2024 mit einer Zusage des Fördermittelgebers, die Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bayreuth zu 100 Prozent zu übernehmen. Um die Förderung nicht zu gefährden, sind eine Vergabe und der Beginn des Vorhabens erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich. Deshalb wurde im Dezember 2024 im Bauausschuss beschlossen, die Stadtwerke Bayreuth Energiehandel GmbH mit der Erstellung der Wärmeplanung zu beauftragen. Diese werden vom Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Hochschule Amberg/Weiden als kompetenter Partner unterstützt. IfE hat bereits für zahlreiche andere Kommunen Wärmepläne erstellt und kennt das Stadtgebiet Bayreuths bereits durch andere Projekte sehr gut.

Die Anforderungen einer Wärmeplanung ergeben sich aus dem Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, das sog. Wärmeplanungsgesetz, kurz WPG. Dieses Gesetz verpflichtet die jeweiligen Bundesländer bis zu den in § 4 genannten Fristen eine Wärmeplanung zu erstellen. Für Bayreuth mit knapp 75.000 Einwohnern müsste die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 abgeschlossen sein. Da die Förderung aber auf eine Laufzeit von zwölf Monaten beschränkt ist, muss die Erstellung der Wärmeplanung innerhalb der vorgegebenen Frist fertiggestellt werden.

Doch wie läuft die Erstellung einer Wärmeplanung eigentlich ab? Dazu finden Sie in folgender Abbildung die wichtigsten Schritte bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung:

Grafische Darstellung des Ablaufs der kommunalen Wärmeplanung
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung (eigene Darstellung in Anlehnung an [2])

Von entscheidender Bedeutung ist allerdings, dass das Wärmeplanungsgesetz zunächst keine rechtsbindende Wirkung entfaltet, weder für die verpflichtete Kommune noch für die betroffenen Bürger. Eine unmittelbar für die Bürger geltende Verpflichtung aus dem WPG in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergibt sich erst, wenn eine Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (siehe Abschnitt 6 des WPG) getroffen wird. Ob ein solches Gebiet in Bayreuth ausgewiesen wird, hängt letztlich vom Ergebnis der Wärmeplanung ab und kann deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die städtischen Gremien entschieden werden. Die Anforderungen aus dem GEG bleiben davon unberührt und sind einzuhalten.

Seitens der Stadt Bayreuth erfolgt die federführende Betreuung und Koordination des Projekts durch die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Stadtplanungsamt.

Für eine erfolgreiche, von den Bürgern getragene kommunale Wärmeplanung, ist eine frühzeitige Einbindung und regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger Bayreuths unabdingbar. Deshalb finden Sie hier zukünftig regelmäßig Informationen über den Stand der Wärmeplanung.

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bayreuth wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gefördert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Quellen:
[1] T. Kruse, Whitepaper Kommunale Wärmeplanung, Institut für Energietechnik IfE GmbH (Hrsg.), Amberg, 2024.
[2] ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Öko-Institut e.V., Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER), adelphi consult GmbH, Becker Büttner Held, Prognos AG, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Leitfaden Wärmeplanung, Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK), Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Hrsg.), Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Berlin Juni 2024.

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