Die Berufsschule ist ein Teil des sogenannten dualen Ausbildungssystems. Zusammen mit dem anderen Teil, dem Betrieb, vermittelt sie eine Berufsausbildung. Vorrangige Aufgabe der Berufsschule ist die Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse für den jeweiligen Beruf. Der Unterricht umfasst darüber hinaus auch die Fächer Deutsch, Sozialkunde, Religionslehre, Sport (teilweise) und Fremdsprachen (teilweise). Daneben werden auch Wahlfächer wie Englisch und Datenverarbeitung angeboten. Die Berufsschule umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 bzw. 10 bis 13. Für einzelne oder mehrere verwandte Ausbildungsberufe werden Fachklassen gebildet, z.B. für Kraftfahrzeugmechatroniker, Bankkaufleute, Bäcker. Der Unterricht an der Berufsschule dauert so lange wie die Ausbildung im Betrieb, mindestens aber zwei, höchstens dreieinhalb Jahre. Der Unterricht wird in der Regel als Teilzeitunterricht erteilt, im BGJ und BVJ als Vollzeitunterricht.

Teilzeitunterricht als Einzeltagesunterricht:
Neben der Ausbildung im Betrieb wird jeweils an einem, höchstens an zwei Tagen pro Woche die Berufsschule besucht.

Teilzeitunterricht als Blockunterricht:
Der wöchentliche Einzeltagesunterricht kann auch in zusammenhängenden Zeitabschnitten „am Stück“ erteilt werden. Beispiel: drei Wochen Berufschule – neun Wochen Ausbildung im Betrieb – wieder drei Wochen Unterricht usw. Blockunterricht ist vor allem bei Ausbildungsberufen notwendig, die nur geringe Zahlen von Auszubildenden aufweisen. Das Einzugsgebiet ist in diesen Fällen sehr groß. Daher ist vielen Schülern eine tägliche Rückkehr zum Wohn- oder Ausbildungsort nicht möglich; sie werden dann in Heimen untergebracht. Die entstehenden Kosten werden bis auf eine geringe Eigenbeteiligung ersetzt.

Vollzeitunterricht:
Die Schüler haben täglich Unterricht. Vollzeitunterricht gibt es nur im Berufsgrundschuljahr und im Berufsvorbereitungsjahr. Wer in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Nicht berufsschulpflichtig sind Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife, sie sind jedoch berufsschulberechtigt. Auch Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sind in der Regel so lange berufsschulpflichtig, bis sie ihre Schulpflicht von 12 Jahren erfüllt haben – es sei denn, sie besuchen eine andere Schule, an der sie die Schulpflicht erfüllen.

Berufsgrundschuljahr (BGJ):
Im Berufsgrundschuljahr übernimmt die Berufsschule auch die fachpraktische Ausbildung des 1. Lehrjahres, die ansonsten im Betrieb stattfindet. Nach erfolgreichem Besuch tritt der Berufsschüler unmittelbar in das zweite Jahr der betrieblichen Ausbildung ein. Es ist für Holzberufe, für Zimmerer, für Berufe in der Landwirtschaft sowie für angehende Hauswirtschafterinnen verpflichtend eingeführt.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ):
Jugendliche OHNE Ausbildungsverhältnis können ein Berufsvorbereitungsjahr besuchen. In einem Jahr Vollzeitunterricht werden sie auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Mit erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres wird die Berufsschulpflicht erfüllt. Wer eine Berufsausbildung aufnimmt, wird wieder berufsschulpflichtig. Abschlüsse: Berufsschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss. Berufsabschluss: Die Berufsabschlussprüfung wird durch die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder eine sonstige zuständige Stelle durchgeführt. Mit bestandener Abschlussprüfung wird ein bundesweit anerkannter Berufsabschluss verliehen (Gesellenbrief).

Abschluss der Berufschule:
Das Abschlusszeugnis verleiht den Mittleren Schulabschluss (MBS), wenn – eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 erreicht wurde, eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, – und der Nachweis mindestens befriedigender Englischkenntnisse (Note 3) im Abschlusszeugnis der Berufsschule im Pflicht- oder Wahlfach, oder z.B. im Abschlusszeugnis der Hauptschule erbracht wurde. Den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi) erhält auf Antrag an seiner Haupt- bzw. Mittelschule, wer bereits einen qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) besitzt und im Berufsabschluss mindestens die Note 2,5 und befriedigende Englischkenntnisse nachweisen kann. Der mittlere Schulabschluss eröffnet u. a. den Zugang zu den beruflichen Schulen, die eine Hochschulreife verleihen: Fachschulen (z.B. Technikerschulen, Meisterschulen), Fachakademien, Berufsoberschule.