Ersatzschulen sind private Schulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen, im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen, entsprechen. Staatlich genehmigte Ersatzschulen entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen. Die Ausbildung muss mit der an öffentlichen Schulen vergleichbar sein.

Ersatzschulen dürfen nur mit Genehmigung des Staates errichtet und betrieben werden. Die Genehmigung setzt u. a. voraus, dass die Schulen in ihren Lehrzielen, in ihren Einrichtungen, in der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrer nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen. Zeugnisse der staatlich genehmigten Ersatzschulen verleihen jedoch nicht dieselben Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen. Diese können nur durch eine zusätzliche staatl. Prüfung erreicht werden.

Montessori-Schulen Begründerin war die italienische Ärztin Maria Montessori. Eine „Pädagogik vom Kind aus“ soll eigenständiges Lernen und „Disziplin von innen“ vermitteln.